Fragwürdige Unterscheidung

Die Unterscheidung von Fundtieren (auf Mensch angewiesen) und herrenlosen Tieren (wild lebend), die von den Kommunen bei der Gebührenerstattung insbesondere für gefundene Katzen herangezogen wird, lehnt der Deutsche Tierschutzbund als nicht nachvollziehbar ab.

Die Kommunen benutzen diese Unterscheidung, um sich der Gebühren für Katzen, die ihrer Meinung nach immer herrenlos sind, zu entledigen. Doch wer will unterscheiden zwischen herrenlos und Fundtier? Das sei äußerst schwierig, so der Tierschutzbund. Juristisch sei die Nicht-Unterstützung für herrenlose Tiere ebenfalls völlig umstritten, moniert der Tierschutzbund. Tiere dürften laut Tierschutzgesetz nicht ausgesetzt werden, der Halter kann seine Verantwortung also gar nicht abgeben. Er bleibt ordnungsrechtlich belangbar und müsste bei Nicht-Auffinden durch die Kommune vertreten werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Tierschutzbund, auch bei Katzen nur von Fundtieren zu sprechen. Außerdem fordert er, die Kastration frei lebender Katzen zu unterstützen, denn dies sei die einzige tierschutzgerechte Maßnahme zur Eindämmung von Katzenüberpopulationen. Der Tierschutzbund hat Recht. Die Kommunen sind in der Pflicht. Schauen wir in die Region: 2006 hat der Verein Tierhilfe, der nun mit dem Tierheim zusammenarbeitet, 1000 Katzen hier kastriert. Der Verein bekämpft so Katzenverelendung und hilft auch den Menschen. In Binsfeld hatten sich die Katzen so breit gemacht, dass die Bürger die Türen nicht mehr offen stehen lassen konnten, ohne ein Tier im Haus zu haben. Der Verein leistet wichtige Arbeit und das fast ausschließlich privat finanziert. Das kann nicht sein. Es geht um Tierschutz. Das ist auch eine Aufgabe des Kreises. Die Kommunen sollten ihre Haltung zur Gebührenerstattung für gefundene Katzen und für die Kastration überdenken und zahlen. m.maier@volksfreund.de

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