Frau wehrt sich gegen Beiträge

KARL. Wieder einmal Stress wegen möglicher Anliegerbeiträge zum Straßenbau in Karl: Marietta Schmuhl-Daschners Gelände soll Innenbereich werden. Sie möchte ein Normenkontrollverfahren dagegen in Gang setzen.

Marietta Schmuhl-Daschner ist sauer. Durch eine kürzlich vom Karler Gemeinderat auf den Weg gebrachte Satzung soll ihr Grundstück im "Neuen Weg", das vorher im Außenbereich gelegen hat, zum Innenbereich wechseln. Zudem wurde die Straße bis zu ihrem Gelände dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Schmuhl-Daschner fürchtet, dass sie nun Anliegerbeiträge von bis zu 8000 Euro zahlen muss. "Der Rat hat das nur gemacht, um an das Geld zu kommen", sagt sie und beruft sich dabei auf die Aussage eines Ratsmitglieds. Schmuhl-Daschner kündigte an, gegen die Satzung ein Normenkontrollverfahren in die Wege zu leiten. Dem Vorwurf, die Gemeinde wolle nur Geld kassieren, widerspricht Günter Weins von der VG-Verwaltung: "Das ist falsch. Wir haben gesagt, wenn wir schon mal dabei sind, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben, dann runden wir hier das Mischgebiet ab." Solch eine Abrundung sei nichts ungewöhnliches. Zudem erhalte die Besitzerin so Rechtssicherheit für das Gelände mit einer alten Scheune. Schmuhl-Daschner habe nun die Erlaubnis, ihre Pferde dort zu halten und ihren Wohnwagen stehen zu lassen. All das sei im Außenbereich verboten. Zudem erfahre das Grundstück eine Wertsteigerung, da es nun bebaubar sei. "Wir dachten, wir würden Frau Daschner etwas Gutes tun", so Weins. Schmuhl-Daschner kann das alles nicht besänftigen. Seit zwei Jahren halte sie die Pferde nicht mehr auf dem Gelände und bauen wolle sie auch nicht, sagt sie. Verkaufen sei schwierig, da das 1100 Quadratmeter umfassende Grundstück gerade mal 17 Meter breit sei.Anderes Verfahren gegen Gebühren landet vor OVG

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verwaltungsentscheidungen in Sachen Beiträge für den Straßenausbau in Karl auf Widerstand stoßen. Der Verwaltungsbeamte Leo Merges war wegen der Beiträge bereits bis vors Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gezogen. Merges wollte nicht hinnehmen, dass er als Anlieger der Kreisstraße genauso viel zahlen sollte wie Anlieger anderer Straßen. Kreisstraßen nähmen die Hauptlast des Verkehrs auf, deshalb verlange der Gesetzgeber für die dortigen Anlieger Entlastung. Merges ging es darum, die neue Gesetzgebung in Frage zu stellen. Nach dieser hatte sich die VG gerichtet und Durchschnittswerte auf die Bürger umgelegt anstatt Straßen einzeln abzurechnen. In einem vorläufigen Verfahren hat das OVG Merges grundsätzlich eine Absage erteilt. Die Durchschnittswertbildung wurde nicht in Frage gestellt. Die VG müsse den Beitrag dennoch neu berechnen, um einige Fehler zu korrigieren, so das Gericht. Ob Merges weiter gegen die Behörde vorgeht, will er entscheiden, wenn er den neuen Bescheid hat.

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