Freiheitsstrafe wegen Betrugs: 20-Jähriger prellt zwei Taxifahrer

Wittlich · Weil er zweimal mit einem Taxi nach Hause fuhr, ohne dieses zu bezahlen, hat das Jugendschöffengericht in Wittlich gestern einen bereits mehrfach vorbestraften 20-Jährigen wegen zweifachen Betrugs verurteilt. Seine ohnehin schon laufende Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre und zwei Monate verlängert.

Wittlich. Ein freundliches, gar unschuldiges Lächeln huscht über das Gesicht des jungen Mannes, der gestern auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts in Wittlich Platz nimmt. Er drückt sich gewählt aus. "Er ist ein netter Gesprächspartner", sagt auch Jugendgerichtshelferin Doris Peters, die den 20-Jährigen schon seit längerem kennt, "er kann die Leute um den Finger wickeln." Eben jenes Talent allerdings hat den gelernten Restaurantfachmann bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gebracht, so dass der 20-Jährige gestern in Handschellen in den Saal geführt wird: Seit März sitzt er in der Jugendstrafanstalt in Wittlich, weil er in seinem damaligen Ausbildungsbetrieb eine fünfstellige Geldsumme veruntreut und unterschlagen hatte, weil er betrogen hatte und weil er mehrfach schwarzgefahren war.
"Viel Schein, wenig Sein" - so charakterisiert die Jugendgerichtshelferin den Angeklagten, der sich nun erneut wegen Betrugs vor Gericht verantworten muss: Drei Mal soll er im Januar und Februar Taxi gefahren sein, ohne die Fahrten bezahlt zu haben. Die ersten beiden Taten räumt der 20-Jährige ohne Umschweife ein, die dritte bestreitet er. Letztlich stellt Richter Thul das Verfahren zum dritten Fall ein. "Ich wollte niemandem finanziell schaden", beteuert der 20-Jährige, "ich habe immer nur auf meinen Profit hingearbeitet, damit ich gut davonkomme."
Ein Satz, der viel über den jungen Mann aussage, wie Richter Thul dem Angeklagten entgegenhält: "Das besagt ja, dass Sie überhaupt nicht interessiert, was anderen durch Sie widerfährt." Der 20-Jährige habe "in seiner Persönlichkeit ganz viele betrügerische Merkmale", sagt Jugendgerichtshelferin Peters, die dem spielsüchtigen jungen Mann eine Therapie empfiehlt. Richter Thul indes attestiert diesem eine "mangelnde Bereitschaft, sich auf seine Lebenswelt einzulassen" und bezweifelt dessen Therapiefähigkeit. "Er ist therapiefähig", glaubt dagegen Verteidiger Ralph Schira, "ich erlebe ihn als jemanden, der sich seinen Fehlern stellt." Seine Fehler büßen muss der 20-Jährige weiter in der Jugendstrafanstalt Wittlich: Das Gericht verurteilt ihn wegen zweifachen Betrugs und verlängert seine ohnehin schon bestehende Freiheitsstrafe um drei weitere Monate auf insgesamt zwei Jahre und zwei Monate. neb

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