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Zum Artikel "Jagdhunde beißen Schaf fast tot" (TV vom 19. November) erhielten wir diese Zuschrift:

Hätte ich diesen Artikel gelesen und wäre nicht dabei gewesen, als von dem Vorfall erzählt wurde, ich hätte gedacht: "Armes Schaf, böser Hund, blöder Hundeführer, böse Jäger". So werden viele gedacht haben, bei dem riesigen Foto, mit der fettgedruckten Überschrift "Jagdhunde beißen Schaf fast tot." Dem Schaf ist nicht viel passiert. Einer der Hundeführer war Tierarzt und hat das Schaf direkt versorgt. Das Ohr war ein wenig gespalten, am Schwanz das Fell abgeschabt. Er hat es untersucht und sonst keine äußerlichen Wunden gefunden. Das Angebot des Tierarztes, das Schaf zu behandeln, lehnte der Schäfer ab. Dass das Tier nun nicht mehr auf einer Ausstellung den ersten Platz gewinnen kann, ist ärgerlich, aber warum dieses Tier nach der "Notoperation am Ohr oder am Schwanz" für die Zucht unbrauchbar ist, kann ich nicht nachvollziehen. Der Schäfer hat den Hunden hinterher gerufen, seine Frau barbarisch geschrien. Dass dennoch niemand der Jagdteilnehmer gekommen ist , liegt an den Gesetzen der Treibjagd: Während dieser darf keiner der Jagdteilnehmer seinen zugewiesenen Posten aus Sicherheitsgründen verlassen. Dass die Polizei den Halter ermitteln musste, hört sich an, als ob dieser bereits auf der Flucht gewesen sei. Dabei war er vor Ort. Übrigens Hunde dürfen auch am Wochenende beim Wandern nicht frei herumlaufen. Man hätte die Angelegenheit friedlicher regeln können. Aber dann wären kein mitleiderregender Artikel und kein großes Foto von Herrn Ludwig mit seinen vier rauhwolligen Pommerschen Landschafen in die Zeitung gekommen. Was ich Herrn Christoph Strouvelle raten würde, beim nächsten Recherchieren eines solchen Falles auch die andere Seite zu hören und sich eventuell mit den Gesetzen der Treibjagd zu befassen. Dann würde der Bericht mit Sicherheit eher der Wahrheit entsprechen. Annelen Falkenburg, Kesten