Frist endet am 17. Mai

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Die Frist zur Abgabe der Anträge und Flächennachweise für die Agrarförderungsmaßnahmen Betriebsprämien 2005, Prämie für Eiweißpflanzen und Energiepflanzen/Schalenfrüchte 2005, Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten 2005 (AGZ), Antragsverfahren auf Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden (FUL)/Agrarumweltmaßnahmen sowie der Steil- und Steilstlagenförderung 2005 endet am 17. Mai.

Landwirte und Winzer, die bereits im Vorjahr einen Antrag auf Agrarförderung bei der Kreisverwaltung gestellt haben, haben die entsprechenden Antragsunterlagen für das Jahr 2005 Ende März mit der Post erhalten. Wer 2004 solche Anträge nicht gestellt hat, sollte sich bei der Kreisverwaltung, Telefon 06571/14-421 (Agnes Hahn), oder Telefon 06571/14-309 (Paula Neukirch), melden. Edmund Hohns, Leiter des Fachbereichs Landwirtschaft und Weinbau, weist darauf hin, dass eine verspätete oder unvollständige Vorlage des Antrages Agrarförderung 2005 neben den entsprechenden Anlagen und der Flächennachweis 2005 in der Regel zur Ablehnung der Förderung führt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort