Frost im Obstbau: Bauern können Schäden melden

Mainz/Bernkastel-Wittlich · Mainz/Bernkastel-Wittlich (red) Wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mitteilt, können landwirtschaftliche Unternehmen mit Erwerbsobstbau, die aufgrund von Schäden durch Spätfröste im April 2017 in ihrer Existenz bedroht sind, ihre Schäden an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier melden. Die Schadensmeldung muss bis Freitag, 28. Juli, erfolgen.

Es gelten folgende Bedingungen: Die Schäden müssen mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung erreichen. Es muss ein Mindestschaden von 3000 Euro entstanden sein. Der Zuschuss beläuft sich auf ein Drittel der festgestellten Schadenssumme, höchstens 10 000 Euro.
Zur Meldung wurden auf der Homepage der ADD entsprechende Formulare eingestellt. Auch über die Homepage des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) <%LINK auto="true" href="http://www.bwv-net.de" text="www.bwv-net.de" class="more"%> kann der Antrag heruntergeladen werden.

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