Verwaltung Führerscheine austauschen

Bernkastel-Wittlich · Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den nächsten Jahren gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.

Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, das eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen.

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein), müssen je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden: vor 1953: 19.01.2033; 1953 – 1958 19.01.2022; 1959 – 1964 19.01.2023; 1965 – 1970 19.01.2024; 1971 oder später: 19.01.2025. Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden müssen je nach Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden: 1999 – 2001 19.01.2026; 2002 – 2004 19.01.2027; 2005 – 2007 19.01.2028; 2008 19.01.2029; 2009 19.01.2030; 2010 19.01.2031; 2011 19.01.2032; 2012 – 18.01.2013: 19.01.2033.

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, also auch vor dem festgeschriebenen Datum, möglich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen.

Der Umtausch kann während der Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich, außerhalb der Öffnungszeiten bei der Bürgerberatung der Kreisverwaltung in Wittlich oder bei der zuständigen Verbandsgemeinde in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach beantragt werden.

Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist  erforderlich. Mitzubringen sind der vorhandenen Führerschein, ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle benötigt. Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Antragsteller die Ausstellungsbehörde ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Führerscheinstelle in Wittlich bitten. Die Gebühr für den EU-Kartenführerschein beträgt 29,10 Euro.

Weitere Informationen gibt es unter  www.bernkastel-wittlich.de, Suchbegriff Fahrerlaubnisse.

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