Für andere handeln

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Bernkastel-Wittlich informiert über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Probleme können jeden in eine Situation bringen, in der ihm selbstverantwortliches Handeln verwehrt. Wer handelt dann für einen? Wer entscheidet? Nach bisher geltendem Recht dürfen auch Familienangehörigen in diesen Fällen nicht für eine volljährige Person entscheiden. Ehegatten, Kinder, Eltern können zum Beispiel nur mit Vollmacht - mit einer schriftlichen Willenserklärung - handeln. Durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung können Regelungen getroffen werden. Durch ein Patiententestament (Patientenverfügung) kann jeder Vorausanweisungen erteilen, welche Wünsche für die medizinische Behandlung bestehen. Informationen: HortenseWalter- Hoppe und Marcus Heintel, AWO-Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich, Telefon 06533/941090.

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