Für Laster bleibt es bei Tempo 30

Die Kreisverwaltung hat die Anordnung für Tempo 30 in Hetzeraths Hauptstraße für Laster ab 3,5 Tonnen bestätigt. Für PKW hat die Behörde die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land aufgefordert, diese Anordnung aufzuheben.

 Umstrittenes Tempo 30 in Hetzeraths Hauptstraße: Als die Straße noch ausgebaut wurde (Foto), war das kein Problem. Die Kreisverwaltung hat nun angeordnet, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur für Lastwagen ab 3,5 Tonnen zugelassen ist. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Umstrittenes Tempo 30 in Hetzeraths Hauptstraße: Als die Straße noch ausgebaut wurde (Foto), war das kein Problem. Die Kreisverwaltung hat nun angeordnet, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur für Lastwagen ab 3,5 Tonnen zugelassen ist. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Hetzerath. Im Dezember hatte Christoph Holkenbrink, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, in der gesamten Hetzerather Ortsdurchfahrt Tempo 30 für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen angeordnet. Für den Abschnitt Hauptstraße zwischen Kreisel und Kirche sollte laut Holkenbrink diese Beschränkung auch für PKW gelten.

Gegen diese Anordnung für PKW hatte der Hetzerather Wilhelm Jungen eine Petition eingereicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung dürfe für PKW nicht angeordnet werden, weil die Straße keine besonderen Gefahrenpunkte aufweise, argumentierte er.

Nach einer eigenen Prüfung sowie einer ergänzenden Prüfung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Koblenz hat die Kreisverwaltung nun im Sinne des Petenten entschieden. Sie bestätigte die Anordnung für Tempo 30 für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und forderte die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land auf, die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW zurückzunehmen.

Zur Begründung hieß es: "Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung ließen der Kreisverwaltung keinen Spielraum für eine andere Entscheidung." Die Straßenverkehrsordnung lässt Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur zu, wenn aufgrund der Verhältnisse vor Ort eine besondere Gefahrenlage besteht. Die Verwaltung verweist zudem auf ein Schreiben des Landesverkehrsministeriums. In diesem Schreiben wird für innerörtliche Gemeindestraßen mit Verbindungs charakter und für Landesstraßen, die der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs dienen, festgelegt, dass eine Beschränkung auf Tempo 30 nur bei besonderen Gegebenheiten wie Engpässen abschnittweise möglich ist.

Die Kreisverwaltung zitiert auch Polizei und LBM. Diese hielten die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung in Hetzerath für nicht erforderlich beziehungsweise nicht vertretbar. Laut LBM ist eine erhebliche Steigerung der Sicherheit durch das Anlegen von Fuß- und Radwegen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerüberquerungshilfen erzielt worden. Die guten Sichtverhältnisse innerhalb der Ortslage ließen keine Gefährdungen erkennen.

Und was sagt Bürgermeister Christoph Holkenbrink zu der Schlappe, die er mit seiner Anordnung erfahren hat? "Ich werde natürlich umsetzen, was die übergeordnete Behörde angeordnet hat. Ich kann auch deren Argumente nachvollziehen. Ich weiß, dass man über die Sache diskutieren kann." Doch denke er auch, dass er gute Gründe für die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gehabt habe. Holkenbrink hatte den kreuzenden Fußgängerverkehr, die Querung eines überregionalen Radwegs und die parkenden Autos, die zur Unübersichtlichkeit führten, als Gründe genannt. Zudem hatte er auf vergleichbare Straßen mit Tempo 30 in Föhren und Ruwer hingewiesen.EXTRA Verkehrsuntersuchung kommt trotzdem Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die aktuelle Prüfung der Anordnung für die Geschwindigkeitsbeschränkung in Hetzerath nicht im Widerspruch oder in einem Zusammenhang mit der vom Landesbetrieb Mobilität Trier für März oder April 2009 vorgesehenen Verkehrsuntersuchung in Hetzerath steht. Diese Untersuchung soll helfen zu beurteilen, ob die L 141 für Laster ab 7,5 Tonnen gesperrt werden kann. Sie habe zum Ziel, die Verkehrsbeziehungen im Schwerverkehr zu ermitteln, heißt es.

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