Fusion Morbach-Thalfang: FWG fordert öffentliche Sitzung

Talling/Neunkirchen/Morbach · Die Kommunalreform war gleich zweimal Anlass für Politiker, sich an die Kommunalaufsicht zu wenden. In einen Fall geht es um die Frage, ob die heutige Sitzung zum Zwischenergebnis der Fusionsverhandlungen entgegen der Planung öffentlich sein sollte.

Talling/Neunkirchen/Morbach. Am heutigen Montag soll in Thalfang und Morbach über das bisherige Zwischenergebnis der Fusionsverhandlungen entschieden werden. Noch ist nichts über das Zwischenergebnis bekannt, das eine Thalfanger Lenkungsgruppe und der Morbacher Ältestenrat zusammen erarbeitet haben, denn es wurde Stillschweigen vereinbart. Die Haupt- und Finanzausschüsse der beiden Gemeinden behandeln am Montagabend das Thema beide nichtöffentlich. Das findet die FWG-Fraktion des Thalfanger Verbandsgemeinderats nicht in Ordnung. Mit der Begründung, der Tagesordnungspunkt rechtfertige die Nichtöffentlichkeit nicht, hat der Fraktionsvorsitzende Richard Pestemer sich an die Kommunalaufsicht gewandt und um Prüfung gebeten. Bei Redaktionsschluss lag noch keine Antwort vor. Laut Pestemer sollten zumindest die Ortsbürgermeister an der Sitzung teilnehmen dürfen. Die Reform, bei der auch die Selbstständigkeit der Ortsgemeinden infrage gestellt werden könne, berühre die Interessen der Dörfer. Würde eine große Hunsrücker Einheitsgemeinde gebildet, würden Ortsgemeinden mit eigenem Haushalt zu Ortsbezirken mit vom übergeordneten Gemeinderat zugeteilten Budget.
Im benachbarten Talling hat der Rat grundsätzlich die Befugnisse der Lenkungsgruppe infrage gestellt. Ist es in Ordnung, dass ein vom Verbandsgemeinderat bestimmtes Gremium mit Dritten über Themen verhandelt, die die ureigenen Interessen der Ortsgemeinden betreffen? So lautete dort die Frage des Gemeinderats an die Kommunalaufsicht. Ortsbürgermeister Erich Thösen hat bereits eine Antwort erhalten. Sie lautet: Das Vorgehen der Kommunen ist nicht zu beanstanden. Die Lenkungsgruppe sondiere lediglich Sachverhalte, beispielsweise Vor- und Nachteile der Fusionsvarianten für die Bürger. Entscheidungen fielen in Ausschuss- oder Ratssitzungen. Die Ortsgemeinden würden dabei nach Maßgabe der Gemeindeordnung eingebunden, heißt es vonseiten der Kreisverwaltung. mai

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