Fußgänger hat noch gelebt

Sensweiler/Langweiler · Der 61-jährige Fußgänger hat noch gelebt, als er am vorigen Samstag gegen 21 Uhr auf der Kreisstraße 52 zwischen Sensweiler und Langweiler von einem Auto überrollt wurde. Er starb an den Folgen des Unfalls: Das hat die am Donnerstag bei der Gerichtsmedizin in Mainz vorgenommene Obduktion ergeben, teilten Polizei Idar-Oberstein und Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach mit.

Sensweiler/Langweiler. Die Leiche des überrollten Mannes von der K 52 zwischen Sensweiler und Langweiler ist in Mainz obduziert worden. Der Mann hat zum Unfallzeitpunkt noch gelebt. Die Untersuchung brachte laut Polizei zwei weitere Erkenntnisse: Es könne ausgeschlossen werden, dass das Unfallopfer in aufrechter Position von dem Auto erfasst wurde. Fest steht auch, dass der gebürtige Langweilerer unter Alkoholeinfluss stand. Er war zuvor in seiner Stammkneipe gewesen. Von dort hatte er sich zu Fuß auf den Heimweg nach Langweiler gemacht. Bei den weiteren Ermittlungen geht es jetzt unter anderem noch darum, den Unfallzeitpunkt einzugrenzen und den genauen Ablauf zu klären. An besagtem Abend war es dunkel und regnerisch, die Sicht dadurch schlecht. Nicht nachvollziehen aber können die Bewohner in Langweiler und Sensweiler, dass der Unfallfahrer das Weite gesucht hat, nachdem er den vermutlich auf der Straße liegenden Fußgänger überrollt hatte. Nicht mehr klären lässt sich, ob der Autofahrer womöglich selbst alkoholisiert war.
Den vermeintlichen Unfallfahrer erwartet ein Verfahren wegen Unfallflucht und eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, wie die Polizei bestätigte. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf einen 29-Jährigen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich, der laut Polizei bisher aber keine Angaben gemacht hat. Auf seine Spur kamen die Beamten durch einen Hinweis aus der Bevölkerung. Nachdem Verkehrsteilnehmer den leblosen Mann auf der Fahrbahn entdeckt hatten, hatte die Polizei die Fahndung - unter anderem mit Lautsprecherdurchsagen in den umliegenden Orten, mit Flugblättern und Aufrufen in sozialen Netzwerken - gestartet.
Mit Erfolg: Die Polizei stieß so auf den 29-Jährigen - und veranlasste eine Untersuchung seines Autos. Auch wenn das schriftliche Ergebnis des Gutachtens noch aussteht: Der Anfangsverdacht habe sich erhärtet, so ein Polizeisprecher. Dem vermeintlichen Unfallfahrer droht nach einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung Gefängnis. Je nach Art und Umständen des Falls lässt der Gesetzgeber jedoch einen großen Ermessensspielraum, der von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht.

Hinweise an die Polizei Idar-Oberstein, Telefon 06781/5610.

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