FWG will Bad schließen

MANDERSCHEID. Die FWG in der VG Manderscheid startet das Bürgerbegehren gegen die Sanierung des Manderscheider Schwimmbads an Ostern. Sie braucht zunächst 945 Unterschriften und schließlich 1890 Unterstützer, um erfolgreich zu sein.

In den vergangenen Tagen wurde bei der FWG in der VG Manderscheid viel beratschlagt. Zuletzt ging es um die Frage: Ist es zeitlich überhaupt noch zu schaffen, die Badsanierung zu kippen? Ein Bürgerbegehren hat nämlich keine aufschiebende Wirkung und die Sanierung soll im Herbst beginnen. Doch nun steht der Entschluss fest. Das Bürgerbegehren gegen die am 30. März vom VG-Rat mit großer Mehrheit beschlossene Badsanierung soll ins Leben gerufen werden. "Wir ziehen es durch", sagte der Großlittger Reinhold Graf, einer der Initiatoren. Das Innenministerium, das zu der 2,285 Millionen Euro teuren Badsanierung einen 40-prozentigen Zuschuss gibt, sei bereits informiert. "Wir haben darum gebeten, auch die anderen Bürger zu hören", so der FWG-Schriftführer.FWG: Verschuldung belastet folgende Generationen

Die Argumente der FWG: Viele Bürger der VG hielten die Badsanierung nicht für notwendig, insbesondere angesichts der Verschuldung in Millionenhöhe, die die nachfolgenden Generationen belaste. Außerdem gebe es genug Naturbäder in unmittelbarer Nähe. Sie deckten zusammen mit den Bädern in Wittlich und Bitburg den Bedarf. Die FWG, die laut eigenen Angaben zehn bis 15 aktive Mitglieder hat, will das Bad also schließen, anstatt es zu sanieren. Damit das Bürgerbegehren in Gang kommt, braucht die Gruppierung Unterschriften von 15 Prozent der rund 6300 Wahlberechtigten in der VG, also 945 Stück. Die VG-Verwaltung prüft, ob das Begehren zulässig ist. Der VG-Rat entscheidet letztendlich in dieser Frage. Nur in wichtigen Angelegenheiten sind Bürgerbegehren zugelassen, beispielsweise bei der Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung. Kommt das Begehren durch, und bleibt der VG-Rat bei seiner Entscheidung pro Badsanierung, kommt es zum Bürgerentscheid, das heißt, die Bürger werden zur Urne gerufen. Der Entscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Teilnehmer sich gegen die Sanierung ausspricht. Die Mehrheit muss aber mindestens 30 Prozent der Stimmberechtigten betragen (1890 Wähler). Der Bürgerentscheid kommt laut Gemeindeordnung einem Ratsbeschluss gleich und darf frühestens nach drei Jahren abgeändert werden. So weit die Gesetzeslage. Und was sagt VG-Chef Wolfgang Schmitz zu der Sache? "Ich warte in aller Gelassenheit ab. Es ist gutes Recht der FWG, das zu tun. Aber ob sie damit erfolgreich ist? Ich habe da so meine Zweifel." Es seien nur wenige Drahtzieher am Werk. Schmitz wurde vom VG-Rat beauftragt, die Sanierung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Er habe in den nächsten 14 Tagen das entscheidende Finanzierungsgespräch im Ministerium, dann werde der Zeitplan festgezurrt, so Schmitz.Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie uns. Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Fax: 7199439; E-Mail: mosel-echo@volksfreund.de

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