Archiv Oktober 2018 Gästebeitrag für einen zweiten Wohnsitz in der VG Wittlich-Land

Wittlich/Manderscheid · Neuordnung des Tourismus: Nicht nur die Urlauber aus aller Welt, sondern auch viele Personen mit Zweitwohnsitz sollen künftig zur Kasse gebeten werden.

 Nicht nur für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben will die VG Wittlich-Land ab 2019 einen Gästebeitrag kassieren. Auch Personen mit einem Zweitwohnsitz in der VG sollen zur Kasse gebeten werden.

Nicht nur für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben will die VG Wittlich-Land ab 2019 einen Gästebeitrag kassieren. Auch Personen mit einem Zweitwohnsitz in der VG sollen zur Kasse gebeten werden.

Foto: picture alliance / Andrea Warnec/Andrea Warnecke

Nicht nur für Hotelbetten, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sollen Gäste in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land künftig einen Gästebeitrag von 1,5 Euro pro Übernachtung zahlen. Auch Inhaber von Zweitwohnungen, die außerhalb der Verbandsgemeinde  ihre Hauptwohnung haben, möchte die Verbandsgemeinde  unter gewissen Voraussetzungen ab Januar 2019 zur Kasse bitten. Anders als bei den Gästen der Beherbergungsbetriebe, die pro Übernachtung zahlen sollen, will die Verbandsgemeinde von  Personen mit Zweitwohnsitz einen Pauschalbetrag kassieren. Unabhängig von der Aufenthaltsdauer sollen sie einen Gästebeitrag von jährlich 60 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer, entrichten.

In der Satzung heißt es dazu: „Den Gästebeitrag zahlen sollen damit alle Menschen, die in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der touristischen Einrichtungen und zur Teilnahme an den touristischen Veranstaltungen geboten wird.“

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, die Erhebung des Gästebeitrages zu beschließen. Der Rat will sich auf seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 25. Oktober, 18 Uhr, im Kurhaus Manderscheid damit befassen.

Aufgrund der bestehenden Pläne haben viele Zweitwohnungsinhaber  bereits schon eine Abmeldung vorgenommen, sagt Bürgermeister Dennis Junk. „Wir haben alle Personen mit Zweitwohnsitz in der Verbandsgemeinde angeschrieben, um sie über die geplante Einführung des Gästebeitrags zu informieren.“ Von ehemals 1682 sind nun noch 1227 Personen mit einem Zweitwohnsitz in der VG gemeldet. „Die Frage ist ja auch, ob der Zweitwohnsitz hier wirklich benötigt wird“, sagt Junk. In vielen Fällen sei das nämlich gar nicht der Fall. „Wir hatten beispielsweise einen Bürger aus Salmtal, der 500 Meter neben seinem Elternhaus gebaut hat und dennoch bei den Eltern einen Zweitwohnsitz angemeldet hatte.“

So habe sich bei vielen Personen geklärt, dass sie eigentlich gar keinen Zweitwohnsitz in der VG benötigen würden. „Wir sehen das deshalb auch als eine Art statistische Bereinigung.“ Ziel der Maßnahme, sagt Junk, sei jedoch ganz klar nicht, Menschen zur Anmeldung eines Erstwohnsitzes in der VG zu zwingen. Man sei nur an denen interessiert, die ihren Zweitwohnsitz in der VG Wittlich-Land aus kulturellen oder touristischen Gründen haben würden, „wie beispielsweise dem Rentnerpaar aus Bayern, das hier eine Zweitwohnung hat, um hier 30 Tage im Jahr Urlaub zu machen.“

Ausnahmen Doch keine Panik: Nicht alle Personen mit Zweitwohnsitz in der VG sollen zur Kasse gebeten werden. Wer beispielsweise nur mal wieder Urlaub im Hotel Mama machen möchte,  der soll dafür keinen Gästebeitrag zahlen müssen – vorausgesetzt Mama oder Oma und Opa lassen sich die Übernachtung nicht bezahlen. Die Satzung, über die der Rat abstimmen will, sieht damit einige „wichtige Gründe“ vor,  in deren Fällen trotz Zweitwohnsitz kein Gästebeitrag erhoben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung gelten beispielsweise Studierende mit Nebenwohnsitz im Hause der Eltern nicht als beitragspflichtige Personen. Ein Nebenwohnsitz im Hause der Eltern schlägt somit in einigen Fällen gar nicht zu Buche.

Allerdings soll jeder Einzelfall geprüft werden. Wer von der Zahlung des Gästebeitrages befreit werden möchte, soll  der Verwaltung entsprechende Belege dazu einreichen. Studenten müssten beispielsweise einen Studiennachweis vorlegen.
Zudem sollen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie deren Begleitpersonen von der Zahlung des Gästebeitrages befreit werden. Das gleiche gilt für Begleitpersonen von Jugendfreizeiten. Auch Menschen, welche in der Verbandsgemeinde eine zahlungspflichtige Unterkunft haben, um hier zu arbeiten oder sich zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken dort aufhalten, sollen vom Beitrag befreit werden – ganz gleich ob sie hier einen Zweitwohnsitz haben oder nicht. Somit soll ein Zweitwohnsitz in der VG Wittlich-Land nicht in allen Fällen zur Entrichtung eines Gästebeitrages verpflichten. Junk: „Wir wollen nicht alle über einen Kamm scheren.“

In vielen weiteren Fällen, wie beispielsweise bei Gästen, die sich stationär zur Rehabilitation in der VG aufhalten, sollen dazu Ermäßigungen von 30 Prozent gewährt werden.

Einnahmen Über einen Gästebeitrag für Personen mit Zweitwohnsitz könnte die VG   70 000 bis 80 000 Euro jährlich einnehmen. Zuzüglich der Gästebeiträge für die jährlich 300 000 Übernachtungen in der VG sollen netto auf diesem Weg 380 000 Euro in die Kasse gespült werden. Das sind 40 Prozent der Aufwendungen in Höhe von 850 000 Euro, mit welchen die Verbandsgemeinde für den Tourismus kalkuliert. Ob diese Rechnung aufgeht, steht allerdings erst nach Abschluss des Jahres 2019 fest.

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