Galgenfrist für säumige Hundebesitzer, bevor die Fahnder kommen

Wittlich · In Wittlich gibt es Illegale. Sie tragen Fell und können bellen. Wären sie legal gemeldet, brächten sie der Stadt Geld über die Hundesteuer. Eine Firma aus Düren soll jetzt Tiere aufspüren, für die noch nicht gezahlt wird. Doch bis der Hundefahnder kommt, gibt es eine Galgenfrist.

 Dieser Hund (bzw. sein Herrchen) zahlt brav Hundesteuer. In Wittlich sollen nun Fahnder einer auf säumige Steuerzahler spezialisierten Firma Nichtzahler aufspüren. Die bekommen jedoch zuvor eine Chance.

Dieser Hund (bzw. sein Herrchen) zahlt brav Hundesteuer. In Wittlich sollen nun Fahnder einer auf säumige Steuerzahler spezialisierten Firma Nichtzahler aufspüren. Die bekommen jedoch zuvor eine Chance.

Foto: dpa

Bis Montag, 16. Mai, können Halter ihre Vierbeiner nachträglich anmelden. Damit entgeht man einem möglichen Bußgeldverfahren. Immerhin kann ansonsten eine Strafe von bis zu 5000 Euro fällig werden. Ist das Tier jedoch bis zum Stichtag erfasst, wird laut Stadtverwaltung kein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Aktion dient der Verbesserung der finanziellen Situation Wittlichs. Der Stadtrat hat als eine von vielen Stellschrauben für den Schuldenabbau ab 2011 schon die Hundesteuer um ein Viertel erhöht. Für Hund eins auf 75 Euro (bisher 60), Hund zwei auf 118 Euro (bisher 94) und ab Hund Nummer drei auf 209 Euro (bisher 167). Außerdem werden erstmalig für als gefährlich geltende Vierbeiner 800 Euro fällig.

Das alles soll 11.000 Euro mehr im Jahr bringen. Und jetzt könnten die Einnahmen noch mal steigen. Denn neben den 704 angemeldeten Hunden soll es geschätzt noch rund 140 Tiere geben, für die die Halter keine Steuern zahlen. Wenn das stimmt, wären das noch mal mindestens 10.500 Euro jährlich.

Allein die Ankündigung, dass systematisch kontrolliert wird, treibt die Zahl der Anmeldungen nach oben. Das zeigt ein Blick nach Konz. Dort meldeten Ende 2010 mehr als 200 Hundehalter ihre Vierbeiner an.

In Wittlich ist die Firma Springer aus Düren mit der "Hundebestandsaufnahme" beauftragt, wie das Vorgehen offiziell heißt. Die Hundefahnder sind mit einer Legitimation der Verwaltung ausgestattet und kontrollieren dann montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort