Gefährlicher Eingriff

Wittlich · Ein 27-jähriger Wittlicher steht vor dem Amtsgericht Wittlich, weil ihm die Staatsanwalt Trier unter anderem versuchten Betrug und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorwirft. Verwirrend und nicht aufklärbar waren die Aussagen vor Gericht - deshalb wird das Verfahren mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

Wittlich. War es Absicht oder nicht? Der Unfall, den der heute 27-Jährige verursacht haben soll, liegt drei Jahre zurück: Am 3. März 2010 befuhr er nach seinen Angaben die Friedrichstraße. Hier soll er der heute 29-jährigen Fahrerin, die aus der Straße Philippsburg kam, bewusst in die Seite gefahren sein. Die Tat habe er wie einen Unfall aussehen lassen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Später habe er den entstandenen Schaden und bereits vorhandene Schäden des für 2200 Euro gekauften Wagens zivilrechtlich in einer Höhe von 4392 Euro geltend machen wollen. Dies wurde vom Gericht abgelehnt.
Der ledige Mann, der bei seiner Mutter wohnt und mit einem Einkommen von etwa 850 Euro netto auskommen muss, widersprach der Anklage: "Der andere Wagen kam aus der Straße, ich bin nach links ausgewichen und habe nach rechts rübergezogen, weil der Gegenverkehr auch noch da war." Seiner Meinung nach hat ihm die Fahrerin in der Kreuzung die Vorfahrt genommen. Diesen Schilderungen konnte ein vom Gericht beauftragter Gutachter nicht bedingungslos folgen. Der Sachverständige räumte ein, dass die Äußerungen des Mannes eher untypisch für einen Unfall im Einbiegevorgang seien. Die Schäden zeugten eher davon, dass er den anderen Wagen überholt und seitlich touchiert habe.
Problematisch gestaltete sich zudem die Aufklärung der Frage, ob der Angeklagte bewusst falsche Angaben für das Schadensgutachten gemacht habe, um so einen finanziellen Vorteil aus dem Unfall zu ziehen. Weder die Frage, ob er vorsätzlich in den anderen Wagen gefahren ist, noch wie die Summe für das Gutachten zustande kam, konnte geklärt werden. Deshalb sollen nun weitere Zeugen wie unter anderem die Vorbesitzerin des PKW und der Gutachter in einer Anhörung am Montag, 9. Dezember vernommen werden. jo

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