Gefängnisstrafe für Blüten-Dealer

BERNKASTEL-KUES. Weil er mit Falschgeld gehandelt hat, muss ein 37-jähriger Familienvater aus dem Kosovo für ein Jahr und sieben Monate ins Gefängnis. Das hat am Freitag das Schöffengericht Bernkastel-Kues entschieden.

Vier Sicherheitsbeamte im Gerichtssaal, zwei vor der Sitzungstür: Wer am Freitag den Geldfälscher-Prozess im Bernkastel-Kueser Amtsgericht verfolgen wollte, sah sich mit für örtliche Verhältnisse ungewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert. "Reine Vorsichtsmaßnahmen", meinte Richter Oliver Emmer unter Verweis auf mögliche Kontakte des Angeklagten zur Organisierten Kriminalität. Reine Vorsichtsmaßnahme auch, dass der 37-Jährige während der gesamten Verhandlung die Fußfesseln anbehalten musste. "Wir haben hier große Fenster und sind ja kein Hochsicherheitsgericht", sagte der Richter. Doch so aufwändig das Drumherum, so unspektakulär war der Geldfälscher-Prozess selbst. Nach einer knappen Stunde war alles vorbei; Zwischenfälle oder besondere Vorkommnisse: keine. Und viel Erhellendes gab's auch nicht. Der dreifache Familienvater aus dem Kosovo nickte die von Staatsanwalt Sebastian Jakobs verlesene Anklage ab, "weitere Fragen beantwortet mein Mandant keine", sagte Verteidiger Otmar Schaffarczyk. Fakt ist demnach: Der aus dem Kosovo stammende Mann hat einem an der Mosel lebenden Landsmann 20 000 Euro Falschgeld besorgt - für 5000 Euro Lohn. Beim zweiten Mal sollten es Blüten für bis zu 500 000 Euro sein, die der Angeklagte gegen Bares beschaffen sollte. Dummerweise war der ganze Deal von einer Vertrauensperson der Polizei eingefädelt worden. Als der Kosovare im August vergangenen Jahres auf dem Flugplatz Stuttgart landete, wurde er verhaftet. Seitdem sitzt der 37-Jährige in Untersuchungshaft.Kein Wort über Hintermänner

Mehr als die Tatsache, dass er die laut Gutachten top gefälschten Geldscheine einmal besorgt hatte und einmal beschaffen wollte, war dem zumindest in Deutschland nicht vorbestraften Mann denn auch nicht nachzuweisen. Über die Hintermänner verlor der Angeklagte kein Wort. In Deutschland wird er nun zwei Drittel seiner Haftstrafe absitzen, danach wird der Mann in seine Heimat abgeschoben. Die 5000 Euro, die er beim ersten Deal eingenommen hat, soll der Angeklagte noch zurückzahlen. Doch dass das Geld wirklich fließen wird, glaubt nicht einmal der Staatsanwalt.

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