Gefahrenquelle Glatteis

Wittlich-Dorf · Wer in diesen Tagen vor die Tür geht, muss auf der Hut sein. Schnell ist man auf Glatteis oder Schnee ausgerutscht - nicht immer sind alle Gehwege gestreut. Eine Anwohnerin des Wittlicher Stadtteils Dorf macht ihrem Ärger Luft.

 Nicht überall sind die Gehwege vom Schnee geräumt, wie Eva Haas an diesem Beispiel zeigt. TV-Foto: Hans-Peter Linz

Nicht überall sind die Gehwege vom Schnee geräumt, wie Eva Haas an diesem Beispiel zeigt. TV-Foto: Hans-Peter Linz

Auf der Hauptstraße ist noch freie Fahrt, aber sobald man nach Wittlich-Dorf abbiegt, wird es an manchen Stellen glatt. Wohl dem, der Allradantrieb hat. Alle anderen müssen vorsichtig fahren, denn die Straßen sind nicht überall frei. Besonders der Weg in die Straße Im Flürchen ist riskant, denn es geht bergauf, und die Reifen drehen schon durch - also schnell vom Gas und gelassen bleiben, damit der Wagen wieder zurück in die Spur findet. Auch auf manchen Fußwegen ist es gefährlich glatt.
Eva Haas wohnt in dem idyllischen Stadtteil. Sie geht jeden Morgen zu Fuß zur Arbeit und ärgert sich darüber, dass nicht überall gestreut ist. In einer Zuschrift an den TV schreibt sie: "Während der Wintermonate, wenn Schnee liegt, ist es lebensgefährlich, sich im Stadtteil Dorf zu bewegen. Ich begreife nicht, warum das nicht angemahnt und geahndet wird."
Die Rechtslage: In der Stadt Wittlich muss an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr der Schnee von den Gehwegen geräumt werden. Daran erinnert auch Ortsvorsteher Thomas Simon im Gespräch mit dem TV: "Die Rechtslage ist ja eindeutig. Vielleicht sollte man aber im Einzelfall nicht so hartnäckig sein. Manche Leute sind beruflich unterwegs und schaffen es nicht, rechtzeitig zu streuen. Die Situation in Dorf ist kein Einzelfall, das ist in anderen Stadtteilen Wittlichs, auch im Zentrum selbst, ähnlich." Auf TV-Anfrage teilt die Stadt Wittlich mit, dass regelmäßige, aber nicht tägliche, Kontrollen der Einhaltung der Räum- und Streupflicht in Wittlich stattfinden. So habe auch am 21. Januar eine Kontrolle im Stadtteil Dorf stattgefunden. Das Ergebnis der städtischen Vollzugsbeamten decke sich jedoch nicht mit der Einschätzung der Bewohnerin. Die Kontrolleure haben lediglich zwei Beanstandungen festgestellt.Meinung

Nachvollziehbare Beschwerde
Wer hat schon Lust, frühmorgens die Schaufel in die Hand zu nehmen und Schnee zu schippen? Man kann es drehen und wenden, wie man will: Dem Grundstückseigner bleibt nichts anderes übrig, als genau das zu tun, denn die Rechtslage ist klar. Es gibt Gründe, dieser Pflicht nicht nachzukommen: Der eine ist im Urlaub, der andere besitzt nur ein Baugrundstück, das er eventuell wieder verkaufen will, er lebt vielleicht gar nicht vor Ort und kennt die aktuelle Situation nicht. Dennoch ist es verständlich und absolut nachvollziehbar, dass Anwohner sich darüber beschweren, weil sie fürchten, wegen Glatteis zu stürzen. Im Schadensfall wird in der Regel der Grundstückseigner in die Pflicht genommen. War der Gehweg nicht gestreut, muss er die Konsequenzen tragen. hp.linz@volksfreund.deExtra

Die Schneeräumpflicht wird in den Dörfern und Städten des Landkreises unterschiedlich gehandhabt. Das Recht, diese Verpflichtung in einer Satzung zu definieren, liegt bei jeder Ortsgemeinde. So müssen Anwohner mancherorts nur die Gehwege räumen, in anderen Orten besteht die Pflicht, auch die Straßenfläche von Schnee und Eis zu befreien. Eine einheitliche Regelung gibt es in Wittlich und in der VG Manderscheid. In beiden Kommunen müssen nur die Gehwege geräumt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Seitenstreifen der Straße geräumt werden.hpl

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