Gefahrenzone Dorffest

Wittlich/Manderscheid/Bernkastel-Kues · Von der Dorfschlägerei zur gefährlichen Körperverletzung: Während der Karnevalszeit wurde ein junger Mann in Manderscheid mit einer Flasche niedergeschlagen. Das ist kein Einzelfall in der Region, zudem nimmt die Aggressionsbereitschaft zu, melden Experten.

Wittlich/Manderscheid/Bernkastel-Kues. An Karneval wird alljährlich mächtig gefeiert, oft auch bis in die frühen Morgenstunden. Keine Frage, steigt der Alkoholkonsum, kann es auch schon etwas emotionaler zugehen. Nach einer Feier in Manderscheid in diesem Jahr gingen die Emotionen jedoch über die Grenzen. Ein junger Mann (Name der Redaktion bekannt) will am frühen Morgen auf einem öffentlichen Platz eine Streiterei schlichten. Plötzlich verspürt er einen Schlag an seinem Kopf. Eine klaffende Wunde blutet stark. DRK-Helfer eilen zu ihm und leisten Erstversorgung.
Der Mann muss drei Tage stationär im Wittlicher Krankenhaus bleiben. Zwei Wochen später erinnert er sich mit Schrecken an diesen Abend. "Mir geht es noch nicht gut. Nachts werde ich oft wach und habe permanent Angst, dass so etwas wieder passiert," erzählt er. Nun nimmt er psychologische Hilfe in Anspruch. Ein Vorfall, der überall passieren kann.
Ein besonders schwerer Fall ereignete sich zum Beispiel 2012 auf dem Weinfest in Bernkastel-Kues, wo drei Männer in den frühen Morgenstunden einen Taxifahrer geschlagen und getreten habensollen. Das Gericht verhängte Strafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung (der TV berichtete). Bislang konnte der Täter des Manderscheider Vorfalls nicht ermittelt werden, sagt Hans-Jürgen Riemann von der Polizeiinspektion Wittlich. Die Ermittlungen laufen noch. Bei einem solchen Vorfall der "gefährlichen Körperverletzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen" liege die Ermittlungsquote im Bereich der PI Wittlich bei 85 Prozent.
Das gemeinhin als "Dorfschlägerei" bezeichnete Gerangel, vorwiegend unter jungen Männern, komme hin und wieder auf Festen vor. 2011 habe es insgesamt 317 Körperverletzungsdelikte im Bereich der PI Wittlich gegeben. Die Daten von 2012 seien noch nicht endgültig ausgewertet, liegen aber etwas höher als 2011, sagt Riemann. Von diesen 317 Vorfällen haben sich 41 im öffentlichen Raum ereignet, also vor Gaststätten, Discos, Festzelten oder am Zentralen Omnibusbahnhof.
Schlichter selten attackiert


Vorfälle, bei denen ein unbeteiligter Zuschauer oder "Schlichter" helfen möchte und dabei zu Schaden kommt, gebe es selten, sagt Riemann. Die Besonderheit liege in diesem Fall auch darin, dass es sich zum Zeitpunkt des Angriffs nur um eine verbale Auseinandersetzung gehandelt habe. Da eine Flasche benutzt wurde, werde nun wegen einer gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Eine Flasche ist laut Gesetz als gefährliches Werkzeug anzusehen. Dieser Tatbestand ergebe sich aus dem Paragrafen 224 des Strafgesetzbuches und hat eine erhöhte Strafandrohung zur Folge. Laut Gesetz sind Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich.
Die Polizei rät Unbeteiligten einer Schlägerei, sich zurückzuhalten. Besonders wenn die Beteiligten alkoholisiert seien, entwickeln die Geschehnisse eine nicht abschätzbare Eigendynamik. Hinweise auf Zeugen und Beteiligte und mögliche Fotoaufnahmen, zum Beispiel mit dem Handy, könnten die Polizei jedoch bei den Ermittlungen unterstützen.
Veit Schiemann von der bundesweit tätigen Opferschutzorganisation Weißer Ring sagt: "Es gibt kein Patentrezept für solche Situationen. Aber unterlassene Hilfeleistung ist auch strafbar. Wichtig ist es, die Situation nicht eskalieren zu lassen und den Täter nicht zu provozieren." Manchmal nütze es schon, sich hinter einer Säule zu verstecken und die Polizei mit dem Handy anzurufen. Versichert seien Personen in so einem Fall durch die gesetzliche Unfallversicherung, denn sie sind in diesem Moment Nothelfer.
Karl Kopf ist der Ansprechpartner des Weißen Rings im Kreis Bernkastel-Wittlich: "Schlägereien gab es schon immer auf Dorf- und Weinfesten. Allerdings nimmt die Brutalität zu. Das sieht man auch bei dem Vorfall in Bernkastel-Kues." Wichtig sei es als Opfer, möglichst frühzeitig einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, um auch Spätfolgen einer schweren Verletzung abzusichern - auch in Hinblick auf Rentenzahlungen.
Kontakt Weißer Ring:
Bundesweit: Telefon 116006 (kostenfrei); Bernkastel-Wittlich: Karl Kopf, Telefon 0151/55164661
Extra

Paragraf 224: Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.Extra

Verhaltensempfehlungen des Weißen Rings (Auswahl) Auch wenn viele Personen "vor Ort" sind, zeigen Sie Entschlossenheit. Machen Sie andere Menschen in der Umgebung auf die Notsituation aufmerksam. Handeln Sie sofort (Denn: Je länger Sie zögern, desto schwieriger wird es für Sie, einzugreifen). Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf (Beispiel:"Sie in der blauen Jacke, bitte rufen Sie die Polizei!"). Kümmern Sie sich um das Opfer (Nehmen Sie Blickkontakt zum Opfer auf, sprechen Sie die Person direkt an - nicht erst, wenn sie/er am Boden liegt). Sprechen Sie immer das Opfer direkt an (und nicht den Täter!). Sprechen Sie laut und deutlich. Provozieren Sie den Täter nicht. Setzen Sie keine Waffen ein - die könnten gegen Sie verwendet werden und Sie verletzen. Falls Sie mit dem Täter sprechen: Siezen Sie ihn, damit andere Passanten wissen, dass er Ihnen unbekannt ist. Niemals den Täter beschimpfen, niemals den Täter anfassen - die Situation könnte eskalieren. Lassen Sie sich nicht provozieren. Argumentieren Sie nicht. Fordern Sie höchstens direkt zum Gewaltverzicht auf! ("Aufhören!", "Hören Sie damit auf!"). Organisieren Sie Hilfe (Arzt, Krankenwagen, Polizei). Rufen Sie unter 110 gebührenfrei die Polizei an. Im Bus: Gehen Sie zum Fahrer. Zeigen Sie Verantwortung in der Situation und für die Gesellschaft denn nur so werden zukünftig Übergriffe verhindert. Zeigen Sie Solidarität mit dem Opfer. Merken Sie sich Gesicht, Kleidung und Fluchtweg des Täters. Erstatten Sie Anzeige gegen den Täter. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

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