Geldfälscher muss nicht hinter Gitter
Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung hat das Amtsgericht Wittlich gegen einen jungen Mann aus der Verbandsgemeinde Gerolstein verhängt. Er hatte zugegeben, auf einer Party mit einem falschen Fünfzig-Euro-Schein bezahlt zu haben. Woher er das Falschgeld hatte, wollte der 25-Jährige zunächst nicht sagen.
Wittlich. "Geld zu fälschen ist kein Kavaliersdelikt", lautete die klare Botschaft von Richter Josef Thul an den 25-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein. Das Amtsgericht Wittlich hatte den jungen Mann soeben zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldbuße von 1800 Euro verurteilt. Der 25-Jährige hatte auf einer Party mit einem falschen Fünfzig-Euro-Schein bezahlt. Während der Verhandlung gestand der Angeklagte zwar seine Tat. Bis es jedoch dazu kam, musste Richter Josef Thul einige Überzeugungsarbeit leisten.
Laut Anklage hat der junge Mann in der Nacht zum 9. Oktober 2010 bei der Beachparty in Kopp (VG Gerolstein) versucht, seine Getränke mit einem falschen Fünfzig-Euro-Schein zu bezahlen. Der Schwindel war dem Personal an der Kasse jedoch sofort aufgefallen. Zuvor waren auf der Party bereits drei weitere "Blüten" aufgetaucht. Sein Mandant gebe zu, den einen falschen Schein benutzt zu haben, sagte der Verteidiger. Jedoch wolle er keine Angaben zu den drei anderen Scheinen machen oder dazu, wie er an den falschen Fünfziger gekommen sei.
Der Richter wies darauf hin, dass ein zweiter falscher Schein dieselbe Seriennummer wie der Schein trug, mit dem der Angeklagte hatte bezahlen wollen.
Es sei "in höchstem Maße unglaubhaft", dass er von dem zweiten Schein keine Kenntnis gehabt habe. Wenn der 25-Jährige zudem über die Herkunft des Scheins schweige, müsse er nach der Verhandlung mit weiteren Vernehmungen durch die Polizei rechnen. Zudem drohe ihm eine sechsmonatige Beugehaft. Diese Belehrungen zeigten Wirkung: Nach einer kurzen Pause gestand der Angeklagte, dass er sich des falschen Geldscheins bewusst gewesen war. Zudem nannte er dem Gericht den Namen eines Bekannten, der den Schein mit Hilfe eines Kopiergeräts gefälscht und an ihn übergeben hatte.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert hatte. Neben einer Bewährungsdauer von drei Jahren muss der 25-Jährige zusätzlich 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Laut Richter Thul konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er auch die drei anderen falschen Geldscheine in Umlauf gebracht hat. Sein Geständnis, der Hinweis auf den eigentlichen Fälscher und der geringe Geldbetrag hätten sich strafmildernd ausgewirkt. Der 25-Jährige lebe außerdem in "geordneten sozialen Verhältnissen". Er habe eine Ausbildung und eine feste Arbeit als Dachdecker, stellte der Richter fest.
Als belastend sah das Gericht an, dass der junge Mann bereits eine Geldstrafe vorzuweisen hat, weil er betrunken Auto gefahren war. Zudem habe der Angeklagte "das Gemeinwesen geschädigt". Das Fazit des Richters: "Wer mit Falschgeld operiert, schüttet Sand und Steine in eine laufende Maschine."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erklärte jedoch, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen.