Gemeinde muss derzeit zuzahlen

Bettenfeld/Manderscheid · Nachdem der Pächter die Jagd in Bettenfeld gekündigt hatte, betreibt die Gemeinde diese über eine Genossenschaft selbst. Bislang konnte sie mit den Einnahmen die entstehenden Wildschäden nicht bezahlen. Für Oktober ist eine Versammlung der Jagdgenossenschaft angesetzt.

Bettenfeld/Manderscheid. Die Gemeinde Bettenfeld stand vor zwei Jahren vor einem Problem: Der Pächter hatte die Jagd gekündigt. Damit fielen die 1630 Hektar Wald, Land und Feld wieder an die Gemeinde zurück. Inklusive der Wildschäden, die alljährlich zwischen 50 000 und 100 000 Euro ausmachten.
Oftmals läuft das Wild in die Felder der Landwirte und zerstört dabei die dort kultivierten Pflanzen. Der Jagdpächter muss entweder ausreichend Wild schießen oder aber die Landwirte für die zerstörten Felder entschädigen. Das tat der ehemalige Pächter jahrelang. Als er die Jagd gekündigt hatte, fand sich kein neuer Pächter (der TV berichtete).
Und so begann die Gemeinde, das Revier selbst bejagen zu lassen. Ein einzigartiges Modell in Rheinland-Pfalz. Ein Jagdleiter wurde eingestellt, der wiederum Jagdscheine an interessierte Jäger ausgibt. Die Gemeinde erhoffte sich, von den Erlösen die entstehenden Wildschäden zu begleichen. Die Rechnung ist in der vergangenen Jagdsaison jedoch nicht aufgegangen. Wie Herbert Billen von der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich - Land dem TV gegenüber bestätigt, sind in der vergangenen Saison (April 2013 bis März 2014) Wildschäden in Höhe von 39 098,87 Euro entstanden. Und diese Wildschäden, so Billen weiter, "konnten nicht mit den Erlösen der Jagd beglichen werden." Sowohl Gemeinde wie auch die Jagdgenossenschaft mussten dazu noch Geld aufwenden.
Wie die Gemeinde Bettenfeld mitteilt, werde nun ein Steuerberater in Daun beauftragt, die Umsätze im Regiejagdbetrieb zu prüfen. Unter dem Begriff Regiejagdbetrieb versteht man, dass die Jagd von einer Gemeinde organisiert wird, die Jagdscheine an einzelne Jäger oder Jägergruppen verkauft. Im Pachtjagdbetrieb hingegen gibt es einen Jäger, der die Jagd für einen längeren Zeitraum pachtet - mit dem Exklusivrecht, dort zu jagen.
Weiterhin teilt die Gemeinde mit, dass ein "neutraler Abschätzer" beauftragt wird, da es "bei der bisherigen Verfahrensweise zu Problemen" gekommen sei.
Auf TV-Nachfrage wollten sich weder Verbandsgemeinde noch der Ortsbürgermeister von Bettenfeld mit Hinweis auf ein schwebendes Verfahren zu diesen Themen äußern.
Stattdessen wird auf eine Jagdgenossenschaftsversammlung verwiesen, die wahrscheinlich im Oktober stattfinden soll. Der Druck, möglichst viel Wild zu schießen, um einerseits die Wildschäden zu verringern, andererseits durch die Vergabe von Jagdscheinen Einnahmen zu erwirtschaften, bleibt in Bettenfeld hoch.
Wie die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mitteilt, wurde im Jagdbezirk Bettenfeld von April bis Juni und von September bis Oktober eine Sondererlaubnis erteilt, die es erlaubt, dass Schwarzwild unter Verwendung künstlicher Lichtquellen erlegt werden darf. Das gilt in Jägerkreisen als große Ausnahme, die nur sehr selten gewährt wird. hpl

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