Straßen Kreisstraßen werden zu Gemeindestraßen

Morbach · Das Gericht hat die Klage der Einheitsgemeinde Morbach gegen die Abstufung von Straßen abgewiesen. Damit verbunden sind künftige Kosten in Millionenhöhe.

Es war nur unter Mitteilungen des Bürgermeisters eine kurze Information in der jüngsten Sitzung des Morbacher Gemeinderats, die in einigen Jahren aber große Auswirkungen für die Morbacher haben könnte. Bürgermeister Andreas Hackethal teilt mit, dass die Rechtsmittel gegen die Abstufung der Saarstraße und der Birkenfelder Straße zur Gemeindestraße ausgeschöpft sind. Das Verwaltungsgericht habe die Klage der Gemeinde dagegen abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen. Jetzt sei der Antrag, eine Berufung doch zuzulassen, abgelehnt worden.

Was steckt dahinter? Bei den genannten Straßen handelt es sich derzeit noch um klassifizierte Straßen, die als Kreisstraße geführt werden. Künftig sollen es Gemeindestraßen sein, womit die Gemeinde Morbach alle Pflichten übernehmen muss, wie Winterdienst und die Beseitigung möglicher Schäden.

Heftigere Konsequenzen drohen, wenn man den geplanten Umbau der Kreuzung von der Saarstraße auf die Hunsrückhöhenstraße beim Boschdienst Zerwes sowie bei der Esso-Tankstelle mit bedenkt. Denn dort sollen die gesamten Ein- und Ausfahrtsbereiche neu geregelt werden. Die Hunsrückhöhenstraße wird nach derzeitiger Planung etwas verlegt. Auf Höhe der Esso-Tankstelle ist ein Kreisverkehr vorgesehen, über den die Kreisstraße nach Rapperath sowie die Zufahrten zur Tankstelle und in die Saarstraße erfolgen sollen. Und aufgrund dieser Zufahrt müsste sich die Gemeinde Morbach anteilig an den Kosten beteiligen: „Die Kosten werden damit auf die Gemeinde abgewälzt“, sagt Hackethal. Eine Summe, die auf die Gemeinde zukommt, kann er derzeit nicht beziffern, aber der Bürgermeister rechnet mit Kosten im siebenstelligen Bereich, die auf die Gemeinde zukommen. „Wir haben versucht, es abzuwenden“, sagt Hackethal. Man wolle prüfen, ob es statt der Planung, die derzeit im Raum steht, eine Alternative gibt, um die Kosten zu minimieren. Was das Gericht offen gelassen hat ist der Zeitpunkt, an dem die Straße in das Eigentum der Gemeinde übergehen soll.

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