Genossenschaft kassiert, zahlt aber nicht

Morbach · Der Morbacher Arnold Petry hat seinem Schwager beim Hausbau geholfen und sich dabei schwer verletzt. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnt jedoch Zahlungen aufgrund von familiären Beziehungen ab. Petry wehrt sich dagegen.

Morbach. "Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bezahlt nicht." Mit diesem Satz fasst der Morbacher Arnold Petry zusammen, was er als große Ungerechtigkeit empfindet. Der gelernte Maurer hatte seinem Schwager Eugen Stein 2005 beim Neubau seines Hauses geholfen. Dabei kam es zum Unglück: Der damals 54-Jährige fiel drei Meter tief von einer Leiter und schlug auf einem Betonboden auf. Er brach sich beim Sturz den Schädel sowie weitere Knochen. Zweimal wurde Petry operiert. Er hat seinen Geruchs- und seinen Geschmackssinn verloren, hört seit dem Unfall nur noch auf einem Ohr und ist zu 100 Prozent erwerbsunfähig. Dazu kommen finanzielle Einbußen: Er erhält monatlich 200 Euro weniger Rente, weil er nicht bis zum offiziellen Renteneintrittsalter in die Rentenversicherung einzahlt. Dabei hatte sein Schwager geglaubt, richtig vorgesorgt zu haben. Er hatte ihn für die Hilfstätigkeiten am Bau wie gesetzlich vorgeschrieben bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, kurz BG Bau, versichert. Sie ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese zahlt aber weder die Kosten für die Behandlung noch eine Unfallrente. Denn laut einem Merkblatt der BG Bau kann dieser Versicherungsschutz "im Rahmen einer kurzfristigen Gefälligkeitsleistung" ausgeschlossen sein. Die Baugenossenschaft äußert sich nicht konkret zu diesem Fall, verweist allerdings auf ein Urteil des Landessozialgerichts. Petry hatte zunächst vor dem Sozialgericht in Trier geklagt. Nachdem er dort unterlag, ging er in Berufung, ebenfalls erfolglos. Im Urteil heißt es: Der Unfall habe sich nicht bei einer versicherten Tätigkeit ereignet. Nach Auffassung der Mainzer Richter sei ein Versicherungsschutz nicht gegeben, wenn die "Gefälligkeitshandlung im Wesentlichen durch die familiären Beziehungen geprägt ist". Zusatzversicherung sinnvoll

Das sei bei Petry und dessen Schwager der Fall gewesen, waren sich die Richter einig. Die Familien hätten sich zwar nicht täglich gesehen. Es hätten allerdings gelegentliche Treffen bei Familienfeiern und an Wochenenden stattgefunden. Eine einfache Formel für den Versicherungsschutz gebe es nicht, sagt Yvonne Kohl von der BG Bau generell. Sie empfiehlt eine Nachfrage vor Baubeginn. Entscheidend sei, in welcher Beziehung Bauherr und Helfer zueinander stehen. Bauherren seien allerdings per Gesetz verpflichtet, private Helfer bei Eigenbauarbeiten bei der BG Bau gegen Unfall zu versichern, wenn diese "ähnlich wie Beschäftigte eines Unternehmens dienen". Petry gibt nicht auf. Der Morbacher hat sich an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Einen Antrag, bei dem die BG Bau selbst ihre eigene Entscheidung nochmals überprüft, habe diese abgelehnt, den Widerspruch dagegen auch, sagt Petry. Gegen die Ablehnung will er erneut vor dem Sozialgericht klagen. Petry: "Ich will erreichen, dass mein Unfall als Versicherungsfall anerkannt wird und verhindern, dass andere Bauherren und Helfer in dieselbe Falle tappen." Auch der Morbacher Gemeinderat hat sich mit dem Thema befasst. In einer Resolution fordert das Gremium, das Sozialgesetzbuch zu ändern. In den entsprechenden Passagen sollen die offenen Fragen zum Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen geklärt werden. In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Region appellieren die Ratsmitglieder, Ausnahmen, die einen Ausschluss von der gesetzlichen Unfallversicherung begründen, umfassend zu benennen. Bauherren, die sichergehen wollen, dass Freunde tatsächlich Versicherungsschutz haben, können zusätzlich zur Versicherung bei der Berufsgenossenschaft eine private Bauhelferversicherung abschließen, rät Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Meinung

Unglaubliche Regelung

Kaum zu glauben, aber wahr: Jeder private Bauhelfer muss bei der Baugenossenschaft pflichtversichert sein. Ob bei einem Unfall allerdings auch ein Versicherungsanspruch besteht, wird erst im Nachhinein entschieden. Was zunächst wie ein Akt völliger Willkür aussieht, ist jedoch offenbar vom Gesetzgeber gedeckt. Das sagen zumindest die Richter vom Landessozialgericht in Mainz. Ein regelrechtes Horrorszenario: Ein hilfsbereiter Kumpel erleidet auf der Baustelle eines Freundes einen schweren Unfall. Und trotz Vorsorge des Bauherrn muss das Opfer womöglich neben den körperlichen Verletzungen auch die finanziellen Folgen allein tragen. Das kann nicht sein. Dieses Gesetz muss geändert werden. So schnell wie möglich. i.rosenschild@volksfreund.de

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