Gerast, gedrängelt, Menschen gefährdet

Wittlich · Es grenzt an ein Wunder, dass am 21. April auf der A 1 nahe Wittlich nicht Schlimmeres passiert ist: Mit fast 200 Stundenkilometern gerät ein BMW-Fahrer in einer Kurve auf die rechte Fahrbahn, touchiert ein anderes Auto. Drei junge Menschen werden leicht verletzt. Das Amtsgericht Wittlich verurteilt den Unfallverursacher nun zu einer Geldstrafe.

Wittlich. Ein wenig abgehetzt wirkt der junge Mann, der am Montagmorgen in Sitzungssaal 1 des Wittlicher Amtsgericht erscheint. Auf seinem lilafarbenen Hemd zeichnen sich dunkle Schweißflecken ab. Weil er sich zunächst irrtümlich zum Landgericht Trier begeben hat, ist er zu spät dran. Und selbst fahren durfte er die gut 40 Kilometer lange Strecke zwischen den beiden Gerichten auch nicht: Seit dem 21. April ist der 24-Jährige aus dem Kreis Trier-Saarburg nicht mehr im Besitz eines Führerscheins. Die Polizei zog das Dokument vorläufig ein, nachdem der gelernte Stuckateur auf eben jener Strecke zwischen Trier und Wittlich, genau genommen auf der der Autobahn 1 zwischen Salmtal und dem Autobahnkreuz Wittlich, in einem Unfall verwickelt war. Ein Unfall, den nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der 24-Jährige zu verantworten hat: Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung wirft ihm Oberamtsanwalt Helmut Ayl vor.
Mit fast 200 Stundenkilometern war der junge Mann an jenem 21. April auf der linken Spur der Autobahn unterwegs. Vor ihm ein Audi, ebenfalls schnell unterwegs. "Ich habe sicherlich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten", räumt der Angeklagte ein und ergänzt: "Wenn ich ehrlich bin, habe ich Druck gemacht." So viel Druck, dass der Fahrer des Audis schließlich nach rechts auswich, um den BMW-Fahrer vorbeizulassen.
In einer langgezogenen Linkskurve verlor der Angeklagte dann nach eigenen Angaben die Kontrolle über sein Fahrzeug: Er sei auf die rechte Fahrspur geraten und habe den neben ihm fahrenden Audi touchiert, in dem fünf junge Leute saßen. Beide Fahrzeuge kamen ins Schleudern und kollidierten mit der Mittelleitplanke. Der BMW-Fahrer sowie drei Insassen des Audis wurden leicht verletzt. An dem BMW entstand Totalschaden. Zudem wurden Teile der Mittelleitplanke in den Gegenverkehr geschleudert, wodurch wiederum zwei weitere Autos, die nicht mehr ausweichen konnten, beschädigt wurden.
Er habe niemanden absichtlich in Gefahr bringen wollen, betont der 24-Jährige in der Verhandlung: "Ich habe einen dreijährigen Sohn und möchte mein Leben nicht auf der Straße lassen!" Auch Strafrichter Hermann Weber mag nicht daran glauben, dass der Angeklagte den Audi absichtlich gerammt hat: "Bei so einer Geschwindigkeit wäre das lebensmüde!" Dennoch hält er dem 24-Jährige entgegen: "Wenn man so schnell in die Kurve geht, muss man damit rechnen, dass man abgetragen wird", sagt Weber, "das haben Sie in Kauf genommen." Es grenze an ein Wunder, dass nicht mehr passiert sei, befindet auch der Verteidiger des Angeklagten, Stephan Oberbillig.
Oberamtsanwalt Ayl bekräftigt: "An dem Tag hätten auf der A 1 auch sechs Leichenwagen halten können." Das Urteil wäre dann sicherlich anders ausgefallen: So aber verurteilt Strafrichter Weber den nicht vorbestraften Angeklagten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 3500 Euro. Zudem entzieht er dem 24-Jährigen seinen Führerschein endgültig: Erst nach Ablauf von drei weiteren Monaten darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Da sowohl die Verteidigung als auch der Anklagevertreter das Urteil akzeptieren, ist es rechtskräftig.