Gericht: Gäste in der Bernkasteler Altstadt müssen am Tisch bedient werden
Bernkastel-Kues · Die Großbäckerei Lohner darf in ihrer Filiale in der Bernkasteler Altstadt kein Selbstbedienungscafé betreiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden.
In erster Instanz hatte im Februar bereits das Verwaltungsgericht Trier gegen Lohner entschieden. In der Bäckerei-Café-Filiale Lohner in der Bernkasteler Altstadt können sich Gäste an Tische setzen, sie müssen aber ihre Teilchen, Kuchen, Kaffee oder andere Waren selbst an der Theke abholen. Die ist laut Gericht unzulässig. Begründung: Diese Bewirtung verstoße gegen Bebauungsplan der Stadt. Darin ist festgelegt, dass sogenannte "Quick-Service-Gastronomie" in der Altstadt nicht gestattet ist. Wer also eine Gastwirtschaft dort betreibt, muss seine Gäste bedienen. sim