Gericht: Hotelkoch hatte Sex mit 16-jährigem Azubi

Cochem · Nach Überzeugung des Amtsgerichts Cochem hat ein Chefkoch im Januar 2008 einen damals noch 16-jährigen Lehrling erstmals sexuell missbraucht. Das Schöffengericht hat den heute 42-Jährigen, der in einem Cochem-Zeller Hotel Lehrlinge ausbildet, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Cochem. Der Angeklagte räumte die Beziehung ein, bestritt jedoch, dass der Azubi beim ersten Mal noch minderjährig war. Erst nach dem 18. Geburtstag des jungen Mannes sei es zu sexuellen Kontakten gekommen. Dazu sei es überhaupt erst durch die Initiative des Lehrlings gekommen, der ständig seine Nähe gesucht habe. Um der Wahrheit auf die Spur zu kommen, hörte das Gericht zahlreiche Zeugen, alles ehemalige Mit-Azubis oder Kollegen des jungen Mannes, der als Nebenkläger im Gerichtssaal saß. Diese Zeugen, die teils mit dem Nebenkläger im Personalhaus des Hotels wohnten, sollten erhellen, ab wann das Verhältnis zwischen Chef und Lehrling begann. Dabei stellte sich heraus, dass die Kochlehrlinge offenbar nicht nur am Herd der Hotelküche standen, sondern offenbar auch die Gerüchteküche brodelte. Es gab viele Vermutungen und Behauptungen, wer mit wem ein Verhältnis gehabt haben soll. Ebenso haben wohl Mobbing und Drogen eine Rolle in den Azubi-Zimmern gespielt. Dennoch konnten nach Ansicht des Gerichts einige Zeugen glaubhaft bestätigen, dass sie bereits vor der Volljährigkeit des Azubis von dessen sexuellen Beziehungen zu seinem Vorgesetzten wussten. Eine Zeugin etwa konnte sich deshalb so gut an das Geständnis des Nebenklägers erinnern, weil sie selbst in ihn verliebt war und auch mit ihm geschlafen hatte: "Als er mir das mit dem Chef erzählte, war das ein Schock für mich."
In der Tat war das Sexualleben des schmächtig wirkenden und sehr blassen Nebenklägers recht rege, was er im Übrigen nicht abstritt. Auch das machte seine Aussage für das Gericht glaubhaft. Der Vorsitzende Richter Wilfried Johann sagte: "Der Nebenkläger hat nicht übertrieben und den Angeklagten nicht über Gebühr belastet." Der Verkehr sei freiwillig gewesen, wenn auch mit innerem Widerstand. Der Azubi habe Angst gehabt, sich seinem Chef zu widersetzen, um seine Ausbildung nicht zu gefährden. Richter Johann erklärte: "Das ist ja gerade das Perfide eines sexuelles Verhältnisses mit einem Schutzbefohlenen."
Der Beweisantrag des Verteidigers, den Nebenkläger wegen einer möglichen Persönlichkeitsstörung psychologisch begutachten zu lassen, wurde abgelehnt. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Berufung einlegen. bme

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