Gericht lehnt Nabu-Beschwerde gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen im Hunsrück ab

Merschbach · Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Beschwerde von Naturschützern gegen den Bau von Windkrafträdern in der Germarkung Merschbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) abgelehnt.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Nabu Rheinland-Pfalz gegen den Landkreis Bernkastel Wittlich abgelehnt. Der Landkreis hatte der Firma ABO Wind AG eine Genehmigung für den Bau von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Merschbach erteilt.

Der Nabu hatte seinen Antrag damit begründet, dass mit der Errichtung der geplanten Windenergieanlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko von Rotmilanen und eine Zerstörung von Quartieren der streng geschützten Fledermausarten Bechsteinfledermaus und Zwergfledermaus einhergehe.

Nach Auswertung der im gerichtlichen Verfahren vorgelegten Gutachten gelangte die Kammer jedoch zu dem Schluss, dass das Bestehen eines Genehmigungshindernisses im Hinblick auf diese Risiken aller Voraussicht nach nicht bestehe. Damit bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung. Der Kreis hatte laut Gericht unter anderem das öffentliche Interesse an der Erzeugung und Versorgung der Gesellschaft mit erneuerbaren Energien zur Begründung herangezogen.

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