Gericht lehnt Zweckverband für Realschule plus ab

Neumagen-Dhron · Die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und der Landkreis Bernkastel-Wittlich kön­nen keinen Schulverband als Träger der Friedrich-Spee-Realschule plus bilden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Geklagt hatte die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, die sich die Kosten dafür mit dem Landkreis teilt. Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Die Klägerin könne sich zwar wegen ihrer eingeschränkten finanziellen Leistungs­fähigkeit und des hohen Anteils von auswärtigen Schülern auf das Vorliegen eines besonderen Falls im Sinne des Schulgesetzes berufen, der grund­sätzlich die Errichtung eines Schulverbands aus mehreren kommunalen Gebietskör­perschaften rechtfertige.

In diesem Fall sei es jedoch nicht möglich, einen Zweckverband mit dem Kreis zu bilden, weil das Schul­gesetz für den Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit einer Verbandsgemeinde die alleinige Schulträgerschaft des Landkreises vorsehe, sofern - wie im vorlie­genden Fall - die Bildung eines Schulverbandes mit benachbarten Verbandsgemeinden nicht möglich sei.

Die Friedrich-Spee-Realschule plus ist aus der Fusion der ehemaligen Haupt­schule in Trägerschaft der klagenden Verbandsgemeinde und der bisherigen Realschule in Trägerschaft des beigeladenen Landkreises hervorgegangen. Die Klägerin hat zunächst die Schulträgerschaft der Realschule plus zum August 2009 übernom­men, nachdem der Kreistag wegen des hohen Anteils auswärtiger Schüler eine 50-prozentige Beteiligung an den Kosten beschlossen hatte.

Die Aufsichts- und Dienst­leistungsdirektion Trier lehnte die Anträge der Klägerin und des Beigeladenen, einen Schul­verband als Träger der Friedrich-Spee-Realschule plus zu errichten, ab. Die hier­gegen erhobene Klage hatte beim Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Oberver­waltungsgericht wies die von der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung zurück.

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