Gericht lehnt Zweckverband für Realschule plus ab
Neumagen-Dhron · Die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und der Landkreis Bernkastel-Wittlich können keinen Schulverband als Träger der Friedrich-Spee-Realschule plus bilden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Geklagt hatte die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, die sich die Kosten dafür mit dem Landkreis teilt. Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Die Klägerin könne sich zwar wegen ihrer eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit und des hohen Anteils von auswärtigen Schülern auf das Vorliegen eines besonderen Falls im Sinne des Schulgesetzes berufen, der grundsätzlich die Errichtung eines Schulverbands aus mehreren kommunalen Gebietskörperschaften rechtfertige.
In diesem Fall sei es jedoch nicht möglich, einen Zweckverband mit dem Kreis zu bilden, weil das Schulgesetz für den Fall der mangelnden Leistungsfähigkeit einer Verbandsgemeinde die alleinige Schulträgerschaft des Landkreises vorsehe, sofern - wie im vorliegenden Fall - die Bildung eines Schulverbandes mit benachbarten Verbandsgemeinden nicht möglich sei.
Die Friedrich-Spee-Realschule plus ist aus der Fusion der ehemaligen Hauptschule in Trägerschaft der klagenden Verbandsgemeinde und der bisherigen Realschule in Trägerschaft des beigeladenen Landkreises hervorgegangen. Die Klägerin hat zunächst die Schulträgerschaft der Realschule plus zum August 2009 übernommen, nachdem der Kreistag wegen des hohen Anteils auswärtiger Schüler eine 50-prozentige Beteiligung an den Kosten beschlossen hatte.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier lehnte die Anträge der Klägerin und des Beigeladenen, einen Schulverband als Träger der Friedrich-Spee-Realschule plus zu errichten, ab. Die hiergegen erhobene Klage hatte beim Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht wies die von der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung zurück.