Gericht verbietet Nazi-Vergleich

Wittlich/Köln · Mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten muss der Kölner Norbert Küpper rechnen, wenn er nochmals behauptet, dass der verstorbene Wittlicher Künstler Hanns Scherl Oberscharführer und Offizier der Hitlerjugend gewesen sei.

Wittlich/Köln. Der Streit gärt schon seit langem in Wittlich. Vor vier Jahren würdigte die Stadt den 2001 verstorbenen Wittlicher Künstler Hanns Scherl mit einer großen Ausstellung im Alten Rathaus. Scherl hat unter anderem viele Bronzeplastiken geschaffen, die in Wittlich und weiteren Orten der Umgebung, darunter auch in Trier, im öffentlichen Raum zu sehen sind. Hanns Scherl war auch in der Nazizeit als Künstler aktiv, was im Jahr 2010 zu Kritik aus Künstlerkreisen führte.
In dieser als "Wittlicher Kulturstreit" bekannt gewordenen Kontroverse ging es um die historische und künstlerische Einordnung des Wittlicher Bildhauers. In diesem Zusammenhang äußerte sich der Kölner Künstler Norbert Küpper mehrfach in Leserbriefen und auf seiner Internetseite über die Vergangenheit von Hanns Scherl (1910-2001) in der Zeit des Nationalsozialismus. Michael Scherl, Sohn von Hanns Scherl, wehrte sich gegen diese Behauptungen und ging vor Gericht.
Das Landgericht Köln hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Antragsgegner Norbert Küpper wird darin verboten, zu behaupten oder zu verbreiten, dass Hanns Scherl "Oberscharführer der Hitlerjugend" gewesen sei. Zudem wird dem Antragsgegner verboten zu verbreiten, dass Hanns Scherl mit dem Offiziersrang eines Oberscharführers der Hitlerjugend ausgezeichnet worden sei.
Falls er dieses Verbot nicht befolgt, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Für Michael Scherl ein Erfolg. Er und seine Schwester sehen sich durch den Beschluss des Landgerichts Köln in ihrer Meinung bestätigt, dass es den sogenannten Scherl-Kritikern, die ihren Vater als überzeugten Nationalsozialisten, Oberscharführer der Hitlerjugend, oder als Nazi-Künstler betitelten, nicht um eine sachliche Aufarbeitung des Wirkens ihres Vaters ging, sondern um Verleumdung.
Scherl weist zudem darauf hin, dass Recherchen der Historiker Franz-Josef Schmit und Erwin Schaaf ergeben hätten, dass es keine Anhaltspunkte für diese NS-Verstrickungen gab. Scherl: "Die Behauptung, der Wittlicher Bildhauer Hanns Scherl sei Oberscharführer der Hitlerjugend gewesen, ist zu Unrecht erhoben worden. Es ist unvorstellbar, dass mein Vater in der NSDAP in einer führenden Position tätig gewesen sein soll. Das ist mit seiner Persönlichkeit völlig unvereinbar."
Der Kölner Künstler Norbert Küpper sagt auf TV-Nachfrage: "Ich respektiere den Beschluss des Gerichts und werde die juristische Beurteilung meinem Anwalt überlassen." Grundsätzlich ginge es um die im Grundgesetz festgelegte Freiheit von Kunst und Wissenschaft und die Einordnung des Werkes von Hanns Scherl. Aus diesen Gründen kündigt Küpper an, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.Meinung

Streit endlich beenden
Das Werk des Wittlicher Künstlers Hanns Scherl ist durchaus umstritten. Und es wäre auch schlimm, wenn es nicht so wäre. Denn Kunst soll schließlich Widersprüche erwecken, unterschiedliche Meinungen hervorbringen. Das ist die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Insofern ist es irritierend, dass sich nun der Antragsgegner mit seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung genau auf diese Freiheit der Künste beruft. Tatsache ist, dass keine der Arbeiten dieses Wittlicher Bildhauers in irgendeiner Form den Nationalsozialismus glorifiziert. Wer ihm das unterstellt, tut ihm und seinen Nachkommen Unrecht. Wenn es so wäre, dann würden bestimmt nicht an so vielen Plätzen Arbeiten von Scherl zu sehen sein. Immer wieder fotografieren Touristen zum Beispiel Scherls Schweinchen - in Wittlich am Marktplatz, in Trier vor dem Sparkassengebäude. Aber das ist nur eine von zwei Ebenen, auf denen der Wittlicher Kulturstreit stattfindet. Denn es gibt auch noch eine menschliche, eine persönliche Ebene. Und auf dieser Ebene wurden mit dem verstorbenen Hanns Scherl auch seine Nachfahren immer und immer wieder verunglimpft. Es ist höchste Zeit, dass dieser Streit auf der persönlichen Ebene endlich ein Ende findet. Das soll die Forschung freilich nicht davon abhalten, die Biografie dieses Künstlers weiter zu ergründen. hp.linz@volksfreund.de

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