Gericht verurteilt Dauner Einbrecher

Wittlich/Daun · Nun wird es ernst: Zwei junge Männer aus dem Landkreis Vulkaneifel müssen in Haft, da sie unter anderem mehrfach in ein Geschäftshaus in Daun eingebrochen sind. Beide standen dieses Jahr zum zweiten Mal vor Gericht.

Wittlich/Daun. Diebstahl, unerlaubter Waffenbesitz, Sachbeschädigung, Unterschlagung. Die Liste der Delikte ist lang, wegen derer sich zwei Männer aus dem Landkreis Vulkaneifel vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten mussten. Am Ende lautete das Urteil für den bereits einmal in diesem Jahr wegen anderer Delikte verurteilten Angeklagten P. zwei Jahre Jugendhaft. Der 19 Jahre alte S. erhielt 18 Monate. Beide Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Grund: Beide Angeklagten sind wegen anderer Vergehen bereits verurteilt worden. Mit diesen Urteilen ahndete das Gericht Taten aus den Jahren 2010 und 2011. Für das Gericht stand fest, dass P. und S. am späten Abend des 28. Juli ein Kellerfenster eines Bürogebäudes in Daun mit einem Stein eingeworfen haben und dann in das Gebäude eingestiegen sind, um nach Diebesgut zu suchen.
Da sie die Tür des Raumes, in den sie eingestiegen sein sollen, nicht öffnen konnten, gaben sie ihr Vorhaben auf und verließen wieder das Gebäude. Am folgenden Tag kehrten sie nach Überzeugung des Gerichts in den frühen Morgenstunden zu dem Bürogebäude zurück, um sich erneut Zutritt zu verschaffen. An einer Eisentür mussten sie kehrtmachen. Sie warfen daraufhin ein Fenster mit einem Ziegelstein ein. Im Gebäude stahlen sie einen Rechner und zwei Bildschirme. Nach dieser Tat kehrten sie zum Bürogebäude zurück, um Spuren zu beseitigen und weiteres Diebesgut mitzunehmen.
S. hatte unter anderem zudem nach Ansicht des Gerichts mindestens dreimal mit einem Luftgewehr, für das er keine Erlaubnis besessen haben soll, aus einem Fenster seiner Wohnung auf einen Blumentopf geschossen. Zudem war er verbotenerweise in Besitz von Wurfsternen. har

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