Gericht verurteilt Mann wegen Kinderpornografie

Wittlich · Die Polizei hat auf dem Computer eines 54-jährigen Mannes 1160 kinder- und jugendpornografische Bilder entdeckt. Den Rechner hatte der Mann aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf selbst zu den Beamten gebracht. Für den Besitz der Dateien musste er sich nun vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt hat.

Wittlich. Er hat jede Menge Probleme: mehrere Vorstrafen, Schulden, ein laufendes Insolvenzverfahren. Ein weiteres Problem kam mit dem Gerichtsverfahren hinzu, das mit dem Prozess vor dem Amtsgericht Wittlich endete. Der Vorwurf, den Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht dem 54-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Kröv Bausendorf macht, lässt niemanden im Saal kalt. Der Mann soll 1160 Abbildungen auf seinem Computer und einer externen Festplatte besessen haben, die unter anderem sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern und Jugendlichen realitätsnah darstellen. Dabei ist der verheiratete Angeklagte selbst Vater einer erwachsenen Tochter und Großvater zweier Enkelkinder.
Auf seine Spur hat der Mann die Ermittler selbst gebracht. Er gibt an, eine externe Festplatte auf dem Sperrmüll gefunden zu haben. Er habe diese reparieren lassen. Als er dann den Speicher durchsuchte, sei er auf Musik, Fotos und eben die pornografischen Bilder gestoßen. Das habe ihn neugierig gemacht, so dass er selbst im Internet nach entsprechenden Seiten gesucht habe. Er räumt er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft ein, gesteht in ruhigem Ton. Dennoch konstatiert Oberstaatsanwalt Albrecht: "Das ist ein seltsames Verfahren, das vor allem seltsam angefangen hat." Denn der Computer des Angeklagten wurde von einem sogenannten BKA-Trojaner (siehe Extra) infiziert, so dass er ihn selbst zur Untersuchung zur Polizei brachte. Die wurde schließlich fündig, entdeckte aber nicht nur den Computer-Virus, sondern ebenfalls die Bilder auf Rechner und Festplatte. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft - acht Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird - folgte Richterin Silke Köhler. Ein mildes Urteil, weil der 54-Jährige geständig war. Weitere Auflage: die Zahlung einer Geldbuße von 700 Euro, in monatlichen Raten von 35 Euro, an den Deutschen Kinderschutzbund. Das Urteil ist rechtskräftig.Extra

Seit einigen Jahren kursieren Viren, sogenannte BKA-Trojaner, die die Computer Zigtausender Menschen infiziert haben. Diese Schadsoftware blockiert den Rechner. Es öffnet sich ein Fenster mit einer angeblichen Warnmeldung des Bundeskriminalamtes (BKA). Darin wird der Anwender zur Zahlung eines Geldbetrages über einen anonymen Bezahldienst wie etwa Ukash aufgefordert, damit der Computer wieder freigeschaltet wird. Es gibt mittlerweile mehrere Versionen dieses sogenannten BKA-Trojaners, die vortäuschen, dass der PC etwa von der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) oder von Microsoft gesperrt worden sei. Diese Nachrichten stammen aber nicht von der Polizei, einer anderen Behörde, einer Firma oder Institution, sondern zielen darauf ab, die Anwender zu bestehlen. Der Computerbesitzer sollte auf keinen Fall eine Zahlung leisten. Betroffene sollten Anzeige bei der Polizei erstatten. Ist ein System mit einem Trojaner infiziert, sollten Anwender versuchen, es mit sogenannten Rettungs-CDs oder -USB-Sticks zu reinigen. Solche Programme bieten Hersteller von Antivirensoftware zum Herunterladen an. Für das Brennen der CDs oder das Kopieren des Rettungsprogramms benötigt man natürlich einen anderen, nicht infizierten Rechner. Anleitungen bietet das Anti-Botnetz-Beratungszentrum auf den Seiten www.botfrei.de oder http://bka-trojaner.de cofi/dpa

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