Gerichtsurteil: Fahrer muss nicht ins Gefängnis

Bernkastel-Wittlich/Langweiler · Zwei Jahre ist es her, dass ein Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich mit seinem Geländewagen einen Fußgänger überrollte. Das Amtsgericht Idar-Oberstein verhängte eine Gefängnisstrafe. Das Landgericht Bad Kreuznach hat das Urteil nun zur Bewährung ausgesetzt.

Bernkastel-Wittlich/Langweiler. Nun doch nicht ins Gefängnis muss ein 30-Jähriger aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich. Der Mann überrollte mit seinem Geländewagen am 28. Dezember 2013 auf der K 52 zwischen Langweiler und Sensweiler (Landkreis Birkenfeld) einen Fußgänger , schleifte ihn etwa 100 Meter mit und fuhr weiter. Der 61-jährige Fußgänger wurde getötet. Im Gegensatz zum Amtsgericht Idar-Oberstein in seinem Urteil vom Oktober 2014 setzt die Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach die wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verhängte einjährige Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Eine eiserne Regel sei, kurze Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen, erläutert die Richterin bei der Berufungsverhandlung. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen werde anders entschieden. Das komme eigentlich nur bei krassem Fehlverhalten in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch infrage. Der Angeklagte war nach einem langen Arbeitstag lediglich übermüdet. Zudem hat er eine sehr günstige Sozialprognose. Er hatte angegeben, er habe geglaubt, er sei über einen größeren Ast gefahren. Auf die Spur des Beschuldigten kam die Polizei durch Hinweise aus der Bevölkerung. red