Geschichte Der späte Pogrom in Neumagen

Neumagen-Dhron · Die Oberstaatsanwaltschaft Trier klagte im Oktober 1947 sieben Männer, alle Mitglieder der NSDAP und  auch der SA, an wegen schweren Hausfriedens- und Landfriedensbruchs und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

 Erinnerungszeichnung zur Synagoge (rechts im Bild) und Schule in der Bogengasse in Neumagen.

Erinnerungszeichnung zur Synagoge (rechts im Bild) und Schule in der Bogengasse in Neumagen.

Foto: Franz Josef Schmit

Die so genannte „Reichskristallnacht“ vom 9. auf den 10. November 1938 war weder der Anfang noch der Höhepunkt der Judenverfolgung in der NS-Zeit. Niemals zuvor oder danach aber wurde das staatliche Gewaltmonopol in aller Öffentlichkeit in die Hände einer antisemitischen „Volksgemeinschaft“ gelegt, die ihren jüdischen „Mitbürgern“ und Nachbarn derartige Schläge durch die Verwüstung und das Abbrennen von Synagogen, Häusern, Geschäften und Wohnungen, Plünderungen, Erniedrigungen, Gewalttaten bis hin zu Mord und Totschlag zufügte. Die westdeutsche Justiz hat in 2468 Ermittlungsverfahren und Prozessen bis Ende 1950 fast 18 000 Pogromaktivisten angeklagt. Auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz gab es 219 Prozesse mit über 1500 Angeklagten. Diese Zahlen lassen zumindest etwas vom geografischen Umfang des Pogroms erahnen, wenngleich sie nicht annähernd die Gesamtzahl der Verdächtigen und Täter erfassen. Zu etlichen Orten gab es überhaupt keine Verfahren und viele Pogromaktivisten konnten in den Wirren der Nachkriegszeit nicht ermittelt werden. Nicht wenige Verfahren mussten vorzeitig wegen fehlender Belastungszeugen eingestellt werden.

Pogrom Die Pogrome an der Mittelmosel fanden überwiegend am 10. November 1938 statt und nicht etwa im Schutz der nächtlichen Dunkelheit. In Neumagen war es zunächst ruhig geblieben. Erst am 11. November, als die NS-Führung den reichsweiten Pogrom schon für beendet erklärt und weitere so genannte „Einzelaktionen“ verboten hatte, befahl der Bernkasteler Kreisleiter Mühlenbach, die SA-Leute von Neumagen beim Gasthaus Dill zu versammeln und die „Judenaktion“ in Gang zu setzen. Er selbst sei mit vier Gestapobeamten auf dem Weg nach Neumagen. Arthur Gerstenberg, Rentmeister bei der Amtskasse des Ortes und damals kommissarischer NSDAP-Ortsgruppenleiter, gibt den telefonisch erteilten Auftrag weiter an den SA-Scharführer Paul Frank, der dafür sorgt, dass die SA in Zivil und ohne Parteiabzeichen antritt und dem Amtsbürgermeister ausgerichtet wird, die Polizei habe sich aus allem Folgenden herauszuhalten. Ein Justizsekretär lässt sich von seinem Vorgesetzten, Amtsgerichtsrat Dr. Gliesche, zum Mitwirken beurlauben. Weitere beim Amtsgericht beschäftigte SA-Männer begeben sich zur nahe gelegenen Synagoge, gefolgt von einer beachtlichen Menge, darunter auch viele Kinder. Zuerst werden die Fenster eingeworfen, dann wird von einem Unbekannten die Tür mit einer Axt gewaltsam geöffnet, die Bänke werden ins Freie getragen und ebenso wie ein Gebetspult zerschlagen. Nächstes Ziel sind die Wohnungen der noch im Ort lebenden Juden. Das waren das Ehepaar Abraham und Klara Leib, die Witwe Emilie Hirsch und ihre beeinträchtigte Tochter Klara, David Mayer und seine Schwester Rosetta sowie die Witwe Zereline Grünewald mit ihrer Tochter Mira, die im Hause Schuh zur Miete wohnt.

Folgt man den Aussagen der Beschuldigten, hat es in den Wohnungen der Juden so gut wie keine Beschädigungen gegeben – lediglich einige Möbelstücke seien „durcheinandergeworfen“ und einige Teller zerbrochen worden. Die massiven Steinwürfe gegen die Synagoge werden zugegeben. Ähnlich verharmlosend argumentierten die Anwälte im ersten Revisionsprozess und verstiegen sich sogar zu der Behauptung, die Juden seien froh und dankbar gewesen, dass hauptsächlich SA-Männer aus Neumagen und keine Ortsfremden zugange waren, „die dann aus innerer Begeisterung eine viel umfangreichere Tätigkeit entwickelt hätten als die Angeklagten, die nur so viel taten, als notwendig war, um den Kreisleiter und die Gestapo zufrieden zu stellen und zu beruhigen. Daher wurde viel Lärm gemacht und wenig zerstört, und die ganze Judenaktion dauerte in Neumagen kaum eine Stunde“. Die ebenfalls beteiligten rund 25 ortsfremden Westwallarbeiter vom Steinbruch der Firma Lieser werden gar nicht erwähnt.

Die Sicht eines Betroffenen Das Erleben der Betroffenen sah ganz anders aus. Nur wenige deutsche Juden, die die Pogromereignisse unmittelbar erlebt und erlitten hatten, konnten in Pogromprozessen als Zeugen geladen oder um eine eidesstattliche Erklärung gebeten werden. Von den Neumagener Juden war das nur David Mayer, der 1939 mit seiner Schwester in die USA geflüchtet war. In einem Brief an den Nachkriegsamtsbürgermeister Müller schrieb er im Juli 1947 zunächst über die Vorgänge an und in der Synagoge. „Einige Minuten später kam die Verbrecherbande vor unser Haus, die Haustüre hatten wir abgeschlossen, wurde aber von ihnen aufgerannt, und da ging es unten los, sämtliche Tische, Stühle, Schränke, Öfen, Spiegel wurden zertrümmert. Ich und meine Schwester hatten uns oben im Schlafzimmer eingeschlossen, da kamen Josef Frank und Karl Hoffmann herauf, riefen uns zu: „macht euch hier raus“. Sie fingen dann auch da an, alles kaputtzuschlagen, Betten, Schränke, Waschtische. Wir gingen die Treppe runter, da sahen wir noch, wie Paul Frank, Anstreicher, mit der Axt in der Hand zu Gange war. Das Haus war voller Menschen. Wir gingen zu Abraham Leib, welcher im jüdischen Gemeindehaus wohnte, die Straße war bestreut mit den Gebetbüchern und Thorarollen...“ Mit einer Thorarolle dichtete der Artist Heinen aus Bernkastel seinen Wohnwagen ab. David Mayer und Abraham Leib werden später von Landjäger Becher ins Wittlicher Gefängnis überstellt, aus dem sie acht Tage später entlassen werden. Was im Pogromprozess keine Rolle spielte, aber von Mayer erwähnt wird, waren die nächtlichen Zerstörungen auf dem jüdischen Friedhof, der vorher bereits mehrfach geschändet und Anfang 1939 in Akten als „Trümmerfeld“ bezeichnet worden war.

Verurteilung  Auf Veranlassung der französischen Militärregierung waren nach Kriegsende Ermittlungen eingeleitet worden, weitergeführt von der deutschen Justiz Ende Mai 1947. Von den 15 ermittelten Verdächtigen aus Neumagen waren sechs im Krieg gefallen, zwei galten als vermisst. Die Oberstaatsanwaltschaft Trier klagte im Oktober 1947 sieben Männer, alle Mitglieder der NSDAP, einige auch der SA, an wegen schweren Hausfriedens- und Landfriedensbruchs und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Kontrollratsgesetz. Die Hauptverhandlung fand an zwei Tagen Ende Mai 1948 in Neumagen statt. 25 Zeugen, darunter etliche mit verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Angeklagten, sagten aus. Diese waren erkennbar bestrebt, die Angeklagten zu entlasten. Die früheren SA-„Kameraden“ belasteten sich wiederholt gegenseitig. Direkt geständig war nur ein Angeklagter. Neben zwei Freisprüchen und einer Verfahrenseinstellung wurden die vier verbliebenen Angeklagten Josef Frank zu 18, dessen Bruder Paul zu 12, Arthur Gerstenberg zu 12 und der Bäckermeister Karl Hoffmann zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Die Urteilsbegründung von Landgerichtsdirektor Breuer ist bemerkenswert im Vergleich zu anderen Texten dieser Art und lässt keinerlei Unklarheiten zur rechtlichen und moralischen Bewertung der Taten erkennen. Trotzdem kam es zu zwei Revisionsverfahren, weil die Anwälte vor allem den Landfriedensbruch in Frage gestellt hatten und einen Befehlsnotstand für die Täter berücksichtigt sehen wollten. Die damit verbundene Behauptung, die Angeklagten hätten bei Weigerung mit Einweisung in ein KZ rechnen müssen, weist das Gericht zu Recht zurück. Für ihre Mandanten hatten die Anwälte Strafminderung sowie Freisprüche beantragt.  

Das abschließende Urteil des Landgerichts Trier vom 23. Februar 1950 betrifft nur noch drei Angeklagte. Das Strafmaß für den ehemaligen Kassenangestellten Josef Frank wird um acht, das des Malers Paul Frank um vier Monate herabgesetzt. Das Verfahren gegen den früheren Berufssoldaten Arthur Gerstenberg wird aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 31.12.1949 eingestellt. Das war das erste von der Adenauerregierung beschlossene Amnestiegesetz, von dem weit über 700 000 NS- und Pogromtäter profitierten. Im abschließenden Urteil wird zugunsten der Angeklagten eingeräumt, „dass die Anwesenheit des Kreisleiters und der Gestapoleute geeignet war, einen seelischen Druck auf die Angeklagten auszuüben.“ Das Urteil erwähnt auch die Opfer: „Die noch in Neumagen lebenden Juden waren unbescholtene, meist alte Leute, die schon seit langen Jahren als einfache Bürger in Neumagen ansässig und im Allgemeinen beliebt waren.“ Diese Aussage war ein fast wörtliches Zitat aus einer Vernehmung des Angeklagten Gerstenberg, mit der er sein anfängliches Zögern erklärt hatte. Die Internierungszeiten aus den Spruchkammerverfahren wurden auf die Strafzeiten angerechnet, so dass die Brüder Frank außer Vollzug gesetzt wurden. Diese Art der „Strafverrechnung“ zu Gunsten der Verurteilten war schon vor 1950 zur gängigen Praxis deutscher Gerichte geworden – auch ein Zeichen zunehmender Milde deutscher Gerichte mit den Pogromtätern, als sie nicht mehr der Kontrolle der Militärregierung unterstanden. 

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