Gier, Gewalt, Geld: Blick auf die Anklagen, die am Amtsgericht Wittlich aktuell sind

Wittlich · 75 öffentliche Verhandlungen stehen in diesem Monat in Wittlich am Amtsgericht noch an. Die Gründe für den Gang vor den Straf- oder Bußgeldrichter sind unterschiedlich und reichen vom Verkehrsdelikt bis zur Untreue.

 Mit einem Elektroschocker soll ein 18-Jähriger einem Passanten in Wittlich in den Rücken geschossen haben. Symbolfoto: dpa

Mit einem Elektroschocker soll ein 18-Jähriger einem Passanten in Wittlich in den Rücken geschossen haben. Symbolfoto: dpa

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Wittlich. Stimmt es? Ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand? Wer das überprüfen will, muss sich nicht aufs Hörensagen verlassen, jedenfalls was das Gericht angeht.
Denn es gibt viele öffentliche Verhandlungen, denen man beiwohnen kann, auch am Amtsgericht Wittlich. 75 Stück sind noch im September angesetzt. Die Öffentlichkeit ist dabei nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen. Etwa in einer Hauptverhandlung Ende des Monats, in dem es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht.
Dieser Vorwurf wiegt ungemein schwerer als der, der in den überwiegenden Fällen im Raum steht. "Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt der Oberbegriff allein in 33 Fällen. Überhaupt ist die Straße demnach oft Tatort von männlichem Verhalten, das nicht einfach so geduldet werden kann. So müssen sich zwei Männer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Laut Anklage haben sie sich so verhalten, wie man es sich im Volksmund von sogenannten Verkehrsrowdys erzählt. Einer soll vor einem anderen Wagen abrupt abgebremst haben, sodass das Auto hinter ihm ausweichen musste und in den Schutzplanken landete. Ein anderer soll auf der Autobahn rechts überholt haben und dann ganz knapp eingeschert sein, sodass es fast zur Kollision kam.
Um handfeste Gewalt geht es in einem anderen Verfahren. Dabei wird einem 18-Jährigen vorgeworfen, im Februar in Wittlich grundlos einem Passanten einen sogenannten Elektroschocker in den Rücken gestoßen zu haben. Wie das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung für den jungen Mann ausgeht, weiß er vielleicht nach der Hauptverhandlung am Freitag, 11. September.
Einen anderen Menschen allerdings fahrlässig verletzt, hat laut Anklage ein 25-Jährige. Die Wittlicherin soll im März 2015 Drogen genommen und fahruntüchtig gewesen sein. Deshalb sei sie auf einen vor ihr haltenden Wagen aufgefahren, wodurch die Insassen dieses Autos leicht verletzt wurden. Diese Verhandlung ist am Mittwoch, 16. September.
Auch Gier nach Geld oder anderen Dingen bringt Menschen vor Gericht. Einer, der am Montag, 14. September, vor die Strafrichterin tritt, hat damit wohl Erfahrung: Der 36jährige Angeklagte soll 2013 im Wittlicher Gefängnis versucht haben, einen Justizvollzugsbeamten zu bestechen. Er soll gegen 20 Euro vereinbart haben, dass der Beamte ihm über eine dritte Person Pakete mit Tabak und Kaffee ins Gefängnis weiterleitet.
Mit Gier nach fremdem Geld geht es übrigens im Oktober weiter. Dann steht ein 58-Jähriger vor der Strafrichterin. In der Hauptverhandlung wegen Untreue soll geklärt werden, ob die Staatsanwaltschaft richtig liegt: Sie wirft dem Mann vor, eine Bankvollmacht ausgenutzt zu haben. Der Mann sollte mit der Vollmacht eigentlich nur Kontobewegungen überprüfen. Aber er buchte damit 26 600 Euro auf sein eigenes Konto und hob schon einen Tag später 20 000 Euro ab, die für sich verwendet haben soll.

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