Revision verworfen Griff in die Kasse der VG Bernkastel-Kues – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Trier/Bernkastel-Kues · Knapp zwei Jahre nach dem Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der VG Bernkastel-Kues, der wegen Untreue vor Gericht stand, hat der Bundesgerichtshof jetzt die Revision des Mannes verworfen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Selten hatte eine Verhandlung vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts so viele Zuschauer wie diese: Als im Frühjahr 2017 der Strafprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wegen Untreue begann, waren die Zuschauerplätze im Saal des Trierer Landgerichts gut gefüllt.

Dem Angeklagten, der bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung angestellt war und dort für die Führung der Kasse zuständig gewesen war, wurde, so die Anklage, vorgeworfen, zwischen Dezember 2006 und September 2011 in 209 Fällen weniger als die von Kunden eingezahlten Beträge an die Zentralkasse abgeführt zu haben und den verbleibenden Teil unrechtmäßig für sich behalten zu haben, wobei er in 198 Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben soll. Zur Verschleierung der Fehlbeträge soll er diese, so die Anklage weiter,  als Rückbuchungen im Kassenbestand eingetragen haben. Die so von ihm vereinnahmten Beträge summierten sich laut Anklage auf mehr als 70 000 Euro.

Nach fünf langen Verhandlungstagen – allein die Verlesung der Anklage hatte mehrere Stunden gedauert – sah es die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Armin Hardt im Mai 2017 schließlich als erwiesen an, dass sich der damals 64-jährige Angeklagte in 101 der angeklagten 209 Fälle der Untreue schuldig gemacht hat. Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts in diesen 101 Fällen eingezahlte Gebühren, Verkehrsbußen und Parkplatzmieten gegen Quittung entgegengenommen und anschließend die Einzahlungen wieder storniert. Die in der elektronischen Kasse mitlaufenden „Journalrollen“, die alle Buchungsvorgänge dokumentieren, wurden auf seine Anordnung hin entsorgt, um „Platz zu sparen“, so das Urteil. Die wöchentlich ausgedruckten Kassenberichte habe er unten abgeschnitten, damit sie „ins Kassenbuch passten“. Der Gesamtschaden zulasten der VG Bernkastel-Kues wurde mit rund 55 000 Euro beziffert. Der 64-Jährige selbst hatte sich während des Hauptverfahrens nicht geäußert. Erst nach Abschluss der Beweisaufnahme bestritt er die Tatvorwürfe.

Mit ihrem Urteil von zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden und wovon sechs Monate der Strafe als vollstreckt galten, lag die Kammer deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts, der zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidiger Thomas Schneider (Koblenz) und Michael Mies (Wittlich) hatten Freispruch beantragt. Mies kündigte damals an, in Revision zu gehen, die der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nun verworfen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.