Große Hoffnungen, kleine Beträge

Was kommt vom Konjunkturpaket II im Kreis Bernkastel-Wittlich an? Für Sanierungen im Bildungsbereich steht das bereits fest: Drei Millionen Euro gibt es für Schulen, rund 700 000 Euro für Kindergärten. Doch Mittel aus dem Programm fließen auch in andere Bereiche.

Bernkastel-Wittlich. Mancherorts in der Region wurden große Hoffnungen in das Konjunkturpaket II gesetzt. Nach Rheinland-Pfalz sollen immerhin 304,7 Millionen Euro an Bundesmitteln für die Bildungsinfrastruktur fließen und 164,1 Millionen Euro in die In frastruktur.

Nachdem zumindest für die energetische Verbesserung von Bildungsreinrichtungen bekannt gegeben wurde, was in den Kommunen noch ankommt, machte sich Ernüchterung breit.

3,1 Millionen Euro erhält der Landkreis Bernkastel-Wittlich für Schulen. Rund 685 000 Euro sollen im Kreis in die Kindergärten fließen. Das Geld wird je nach Kinderzahl auf die verschiedenen Bildungseinrichtungen aufgeteilt (siehe Artikel unten).

Im Fall von Neumagen-Dhron landen beispielsweise noch 78 000 Euro in der Verbandsgemeinde.

Nicht viel für Sanierungen. Zumal die Kommunen wie bei allen Fördermaßnahmen im Konjunkturpaket II selbst etwas beisteuern müssen und sei es über zinslose Darlehen. Im Fall der Sanierungen der Bildungseinrichtungen beträgt der Eigenanteil 20 Prozent.

Dafür herrscht große Eile. Ausführungsreife Unterlagen müssen den Aufsichtsbehörden bis zum 20. März vorliegen. Am Montag, 16. März, wird der Kreisausschuss Bernkastel-Wittlich über die von den Kommunen festgelegten Prioritätenlisten entscheiden, am 19. März der Kreistag.

Doch wird es dann nicht nur um Schulen und Kindergärten gehen.

Auch über die Wunschlisten für die Bereiche Investitionsstock, Dorferneuerung und Sportstättenförderung wird entschieden, denn mit Mitteln des Konjunkturpaket II werden in Rheinland-Pfalz diese bestehenden Förderprogramme aufgestockt.

Geld fließt in Sachen Konjunkturpaket II noch in andere Bereiche, zum Beispiel in die Förderung von Weiterbildungseinrichtungen, in die Modernisierung von Tourist informationen, in den Schulbau, in die Krankenhausversorgung, in Behinderteneinrichtungen sowie in die Energieversorgung kommunaler Einrichtungen. Dafür gelten zum Teil andere Anmeldefristen und spezielle Bedingungen. Für die Antragsteller ist es nicht einfach, da den Überblick zu behalten.

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