Grünschnitt nicht illegal in der Landschaft entsorgen

Wittlich. (red) Bei Gartenarbeit und Gehölzschnitt fallen Heckenschnitt, Äste und andere pflanzliche Gartenabfälle an. Diese Abfälle können, soweit sie nicht kompostiert werden, bei den Grünschnitt-Annahmestellen angeliefert werden.

Anlieferungen bis zu zwei Kubikmetern aus Haushalten sind kostenfrei. Anschriften und Öffnungszeiten der Grünschnitt-Annahmestellen sind im Abfallratgeber 2009 unter der Rubrik "Grünschnittentsorgung und Grüngutannahmestellen" sowie im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/gruenschnitt.html aufgeführt. Wenn Bedarf an Schreddermaterial besteht, kann dieses - soweit vorhanden - auch von dort kostenfrei abgeholt und auf dem eigenen Grundstück verwendet werden.

Zum Grünschnittabfall gehören Äste, Baumschnitt bis zu einem Durchmesser von 15 Zentimetern, Gras, Heckenschnitt, Laub, Fallobst, Moos, Rinde und vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle. Nicht zum Grünschnitt zählen Dung, Küchenabfälle, Essensreste, Produktionsabfälle pflanzlicher Art wie zum Beispiel Trester oder Weinschlamm, Einstreu von Tieren, mit Virus- und Bakterienkrankheiten (zum Beispiel Feuerbrand) befallenes Grüngut, imprägnierte, lackierte oder geteerte Pfähle und Hölzer sowie Möbelteile, Hausmüll und hausmüllähnliche Abfallstoffe. Äste und Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 15 Zentimetern und Wurzelstöcke werden nur an der Grünschnitt-Annahmestelle der Zentralmülldeponie Sehlem entgegengenommen.

Das sogenannte "wilde" Ablagern, aber auch das illegale Verbrennen kann teuer werden - für das widerrechtliche Ablagern beziehungsweise Verbrennen einer Kofferraumladung Grünschnittabfälle ist zum Beispiel ein Bußgeld von rund 50 Euro vorgesehen.

Weitere Infos unter Telefon 06571/14414, E-Mail: Stefan.Lex@Bernkastel-Wittlich.de erfragt werden.

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