Gütesiegel für den Thalfanger Wald

Thalfang · Thalfang Günstige Wettbewerbsbedingungen, keine Schäden durch Stürme oder Käferbefall: Die Holzmarktpreise unterliegen keinen starken Schwankungen und sind in den vergangenen Jahren stabil geblieben. Das wirkt sich positiv auf die Holzwirtschaft aus.

Der Planentwurf des Zweckverbandes "Forstverband Thalfang" weist daher für 2017 Erträge aus Holzverkäufen von 286 343 Euro aus. Dafür ist eine Einschlagmenge von 4100 Festmetern vorgesehen, die eine Verkaufsmenge von 3945 Festmeter erwarten lässt.
Dem gegenüber stehen Aufwendungen des Verbands von 272 150 Euro, so dass sich 2017 insgesamt ein voraussichtlicher Überschuss von 14 193 Euro ergeben wird.
Dabei wurde auch die Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Brennholz berücksichtigt.
Forstamtsleiter Bernhard Buss teilt mit, dass das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen der gemeinsamen Wahrnehmung der Holzvermarktung für Staats- und Gemeindewald durch die staatlichen Forstämter eingeleitet habe.
Ziel des Verfahrens sei es, diese gebündelte Vermarkungsstruktur aufzubrechen. Im noch laufenden Rechtsstreit habe sich herauskristallisiert, dass bereits die Kennzeichnung von Bäumen, die gefällt werden können, durch einen vom Land angestellten Förster im Gemeindewald der Holzvermarktung dient und dadurch der "gebündelten Holzvermarktung" zuzurechnen sei, die das Kartellamt wiederum - aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit - verhindern will.
"Wenn das Kartellamt Recht erhält, würde in der Folge möglicherweise die ganze Waldbewirtschaftung auf der Kippe stehen", sagt Buss auf TV-Nachfrage. Denn dann müssten die Kommunen eigene Forstämter einrichten. Bisher hingegen übernehmen die Landesförster diese Aufgabe.
Kommunale Forstämter gibt es aber seit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz nicht mehr. Das Bundeswaldgesetz sei aber inzwischen geändert worden, so Buss weiter. Demnach wird die Tätigkeit von staatlichen Förstern im Gemeindewald nur noch als "Dienstleistung" für die Gemeinde angesehen. Auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hatte sich mit der Entwicklung von Konzepten zur Einrichtung kommunaler Forstämter für die künftige Vermarktung aus Gemeindewäldern befasst. Allerdings sehe Landesforsten Rheinland-Pfalz noch keinen Handlungsbedarf, da zunächst die endgültige rechtliche Klärung durch die Gerichte abzuwarten sei.
Bisher ist der Gemeindewald in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf noch nicht zertifiziert. In den vergangenen Monaten hätten mehrere Großkunden - besonders im Bereich des Industrieholzes - Zertifizierungen angemahnt. Dabei zeige sich, dass eine fehlende Zertifizierung zu Vermarktungsnachteilen führen kann.
Eine Zertifizierung bedeutet die Selbstverpflichtung, den Wald naturnah zu bewirtschaften und keine Pestizide zu verwenden. Wie Buss erläutert, ist das schon seit langem in der Mark Thalfang der Fall, allerdings fehle bislang das offizielle Siegel dafür. Mit dem Logo könne man das Holz besser verkaufen. Viele Firmen, die das Holz weiter verwenden wollen, legen Wert auf dieses Zertifikat.
Die Verbandsversammlung erteilte nun dem Forstamt den Auftrag, die Zertifizierung des Forstbetriebes für die gemeinsame Bewirtschaftung Thalfang zu veranlassen.

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