Gutachten im Vergewaltigungsprozess: Keine K.-o.-Tropfen bei Opfer nachweisbar

Bernkastel-Kues · Auch der zweite Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess gegen einen 31-Jährigen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob dem Opfer möglicherweise K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

 Strafprozessordnung (Symbolfoto)

Strafprozessordnung (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 31-Jährigen aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich vor, eine damals 19-Jährige aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm 2009 auf dem Traben-Trarbacher Weinfest zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Die junge Frau kann sich an die Tat nicht mehr erinnern. Möglicherweise waren K.-o.-Tropfen im Spiel. Das konnte im Rahmen eines chemisch-toxikologischen jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte gibt indessen zu, mit der jungen Frau einvernehmlich am Rande des Festplatzes Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Kopfzerbrechen bereitete Richter Emmer die unterschiedlichen Zeugenaussagen. Deren Schilderungen deuten daraufhin, dass das Opfer entweder volltrunken gewesen oder K.-o.-Tropfen verabreicht bekommen haben könnte. Gutachter und Rechtsmediziner Urban schloss keineswegs aus, dass der willenlose und apathische Zustand der jungen Frau auf K.-o.-Tropfen zurückzuführen sei. Die Substanz ist bereits nach wenigen Stunden nach Verabreichen im menschlichen Körper nicht mehr nachweisbar. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

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