Gutachter bestätigt Schuldfähigkeit

Osann-Monzel/Trier · Der Prozess um den Gasrevolver-Angriff in Osann-Monzel verzögert sich weiterhin: Ein Urteil könnte im März gesprochen werden. Der Angeklagte ist nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen nicht psychisch krank - und voll schuldfähig.

Osann-Monzel/Trier. Gleich drei neue Beweisanträge hat Verteidiger Gordon Gniewosz zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages am Landgericht Trier gestellt. Und alle drei hat die Schwurgerichtskammer zurückgewiesen - wegen Bedeutungslosigkeit, wie die vorsitzende Richterin Petra Schmitz erklärt.
Eine weitere Befragung von Zeugen, so wie sie der Verteidiger wünsche, bringe keine zwingenden Schlüsse auf das eigentliche Tatgeschehen mehr. Doch die Beweisaufnahme schließt das Gericht auch gestern nicht - der Verteidiger kündigt am Ende noch mal zwei Beweisanträge an. "Dazu muss ich aber sagen: Man kann einen Prozess auch nicht ewig in die Länge ziehen", erklärt ihm Richterin Schmitz. "Noch ist es nicht soweit, aber sonst sprechen wir hier vielleicht von einer Verschleppungsabsicht."
Sollte es im März zu einem Urteil kommen, hat der Prozess ein gutes Vierteljahr gedauert: Der Angeklagte, ein 59-jähriger Mann aus Osann-Monzel, muss sich seit Anfang Dezember 2013 wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten (der TV berichtete). Er soll Ende Juni nachts mitHilfe eines Hammers gewaltsam in die Wohnung seiner Exfrau eingedrungen sein. Dort traf er auf die beiden gemeinsamen Töchter, die sich im Bad einschlossen. Der älteren Tochter gelang es, ihren Vater zu überreden, ihr den Hammer auszuhändigen. Der Angeklagte hatte aber auch einen Gasrevolver bei sich, mit dem er später auf den Lebensgefährten seiner Exfrau geschossen haben soll. Sein Opfer erlitt unter anderem Verbrennungen am Kopf und einen Trommelfellschaden. Dann schoss sich der Angeklagte selbst in den Mund.
Zur Schuldfähigkeit des 59-Jährigen gibt gestern der psychiatrische Sachverständige Dr. Ingo Baltes sein Gutachten ab: "Mit viel Wut im Bauch ist er in die Wohnung, aber seine Tochter konnte ihn erreichen: Er händigte ihr den Hammer aus und half noch, die Scherben zusammenzukehren. Er war in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren." Auch später, als er auf den Lebensgefährten seiner Exfrau traf, hätte er jederzeit abbrechen können - auch wenn Alkohol mit im Spiel war. Er habe sich zwar in einem "leichtgradigen Rauschzustand" befunden, seine Steuerungsfähigkeit sei aber nicht beeinträchtigt gewesen. Der 59-Jährige trinke wohl gerne Alkohol - von einer Sucht könne man aber nicht sprechen. "Einen typischen Alkoholiker haben wir hier nicht." Er sei aber depressiv und schwer herzkrank.
Baltes erklärt, er könne keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit beim Angeklagten feststellen. Er sehe auch keine Grundlage für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Erziehungsanstalt. Er sagt: "Nicht jeder, der eifersüchtig ist, ist auch psychisch krank."
Ob er schuldig ist, entscheidet das Gericht möglicherweise am 11. März, dann wird der Prozess fortgesetzt.