Gutachter bezweifelt Schadenhöhe

Wittlich · Weiterhin undurchsichtig bleibt der Fall eines laut Anklageschrift mutwillig herbeigeführten Unfalls und versuchtem Betrug, der vor dem Amtsgericht Wittlich verhandelt wird. Nachdem in einer ersten Verhandlung der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt werden konnte, kamen in einer zweiten Sitzung Gutachter zu Wort.


Wittlich. Nicht nur über den Unfall, den der heute 27-jährige Angeklagte verursacht haben soll, gibt es Unklarheiten. Auch die Termine, die für diese Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittlich angesetzt sind, sorgen für Verwirrung. Mit einer etwa halbstündigen Verspätung erscheint der junge Angeklagte dann doch, und die Verhandlung kann beginnen.
Bei dem Verfahren geht es um einen Unfall in der Wittlicher Friedrichstraße im Jahr 2010. Laut Anklage soll der 27-Jährige dem aus der Philippsburg kommenden Wagen absichtlich in die Seite gefahren sein. Zudem habe er zivilrechtlich die Unfallschäden und bereits vorhandene Schäden bei dem Auto, das er für 2200 Euro gekauft hatte, in Höhe von 4392 Euro geltend gemacht.
Der Angeklagte schweigt während der Verhandlung. Das Wort haben die Gutachter. Zunächst wird ein Sachverständiger vernommen, der damals im Auftrag des Angeklagten den Schaden aufgenommen hat. Doch dessen Angaben tragen nur wenig zur Klärung des Sachverhaltes bei.
In seinem ersten Gutachten ist von Vor- oder Altschäden an dem Wagen des Angeklagten nicht die Rede. Auch über den Unfallhergang ist nichts vermerkt, wie Richter Stefan Ehses feststellt. Ob er nicht nach dem Unfallhergang gefragt habe, will Ehses vom Gutachter wissen. "Ich denke schon, dass es so geschehen ist", sagt dieser. Aber es sei alles schon lange her.
Unfallauto mit Vorschaden


In einem Nachtrag zum ersten Gutachten, als ihm noch mehr Unterlagen zur Verfügung standen, hatte er noch vermerkt, dass der Wagen des Angeklagten wohl doch schon einen Vorschaden hatte. Am unteren Schweller sei ein Schaden gewesen, der nicht durch den Unfall verursacht sein könne. Das habe er aber zunächst nicht feststellen können, da er das gegnerische Auto nicht gesehen hatte.
Der vom Gericht bestellte Gutachter Dr. Volker Kettenring, der am Tisch von Staatsanwalt Benjamin Gehlen sitzt, äußert Zweifel an der Arbeit des Kollegen. Nach seiner Ansicht passen verschiedene Dellen und Kratzer an dem Auto des Angeklagten nicht zum Unfallhergang. Nach seiner Einschätzung beschränkt sich der tatsächliche Schaden auf die vordere Stoßstange und habe damit einen Wert von etwa 800 Euro. Der Angeklagte hatte versucht, bei der Versicherung mehr als 4000 Euro geltend zu machen.
Am Dienstag, 17. Dezember, wird die Verhandlung um 14.30 Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. noj

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