Häftlinge stimmen per Briefwahl ab

Häftlinge in der Wittlicher Justizvollzugsanstalt (JVA) konnten nur per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Ausschlaggebend für die Wahlberechtigung der Insassen der JVA ist der gemeldete Hauptwohnsitz. Befand sich dieser außerhalb von Rheinland-Pfalz, so konnten sie weder über Landtag noch Landrat mitentscheiden.

Wittlich. Am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort die Stimme abgeben - das war gestern für viele Bürger normal. Den Inhaftierten in der Justizvollzugsanstalt Wittlich war dies aus naheliegenden Gründen nicht möglich. Trotzdem konnten die wahlberechtigten Häftlinge ihre Stimme abgeben, sofern sie wahlberechtigt waren. "Häftlinge wählen per Briefwahl", sagte Otmar Fillmann, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt in Wittlich. Sie gehören dem Wahlkreis an, in dem sie ihre Wohnung unterhalten und gemeldet sind. Mussten sie während der Haft ihre Wohnung aufgeben, so war die Gemeinde zuständig, in der die Häftlinge zuletzt gemeldet waren.

Hatten die Gefängnisinsassen ihren Hauptwohnsitz nach Wittlich verlegt, so wählten sie unter den gleichen Voraussetzungen wie jeder andere Wittlicher Bürger. Dazu mussten die Häftlinge wahlberechtigt sein, also beispielsweise für die Landtagswahl über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.

Auch EU-Bürger stimmberechtigt



Wie Hans-Ulrich Weidenfeller, Büroleiter des Landeswahlleiters Jörg Berres, mitteilte, hatte die Zuständigkeitsregelung des Hauptwohnsitzes zur Folge, dass ein Häftling, der in einem anderen Bundesland gemeldet war, bei der Wahl zum rheinland-pfälzischen Landtag nicht mitstimmen durfte. War ein Häftling der Wittlicher JVA mit Wohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet, so konnte er per Briefwahl an der dortigen Landtagswahl teilnehmen.

Genauso verhielt es sich bei der Landratswahl: Nur Häftlinge mit gemeldetem Hauptwohnsitz im Landkreis durften hier per Briefwahl abstimmen. Allerdings waren EU-Bürger, die in der JVA Wittlich inhaftiert sind und im Landkreis gemeldet waren, ebenfalls stimmberechtigt, da es sich laut Manuel Follmann von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich um eine Kommunalwahl handelt. Bei Kommunalwahlen sind EU-Bürger genauso stimmberechtigt wie deutsche Einwohner.

Allerdings scheinen Wahlen für Inhaftierte keine große Rolle zu spielen. Da die Leitung der JVA bei Wahlen nicht aktiv tätig ist, verfügt sie über keine genauen Zahlen über die Wahlbeteiligung der Häftlinge. Fillmann schätzte jedoch, dass bei der Bundestagswahl im Herbst 2009 von den 500 Wahlberechtigten in der JVA lediglich 50 Insassen Wahlunterlagen angefordert hatten. Letztlich hätten dann vielleicht knapp 30 Häftlinge ihre Stimme abgegeben. "Die Wahlbeteiligung der Häftlinge ist sehr gering", sagte er. Otmar Fillmann von der Wittlicher JVA stellte klar, dass sich die Häftlinge selbst um die Unterlagen zur Briefwahl bemühen mussten. "In die Briefmarke für den Brief, mit dem die Häftlinge ihre Wahlunterlagen anfordern, müssen sie selbst investieren", sagte er.

Die Briefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln waren von einer Kontrolle der Behörden ausgeschlossen. Sollten die Häftlinge in einer Gemeinschaftszelle untergebracht gewesen sein, konnten sie Anspruch auf einen Extraraum erheben, in dem sie ihre Stimmzettel alleine ausfüllen durften. "Das Wahlgeheimnis bleibt so auf jeden Fall gewahrt", sagte Fillmann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort