Haftstrafe für Hundehändlerin

BISCHOFSDHRON/DIEBURG. Die Tierhändlerin, der in Bischofsdhron im Sommer per Gerichtsbeschluss 14 Welpen entzogen worden waren, ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und vierjährigem Verbot der Tierhaltung verurteilt worden. Ihre Tochter, die ebenfalls vor Gericht stand, erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Zur Erinnerung: Im Mai diesen Jahres hatte der TV erstmals über eine damals 64-Jährige berichtet, der im Landkreis Darmstadt-Dieburg zunächst ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie Diebstahl beziehungsweise Hehlerei vorgeworfen worden waren. Sie soll die Tiere unter Bedingungen gehalten haben, die ihnen erhebliche Schmerzen und Leiden zufügten, so die zuständige Staatsanwaltschaft. Auch wegen zweier Einbrüche in ein Tierheim wurde ermittelt. Wegen ähnlicher Vergehen musste sich auch die Tochter verantworten. Die Mutter, die im März von Hessen nach Bischofsdhron gezogen war, soll in Anzeigenblättern Welpen zum Verkauf angeboten haben. Die Tiere sollen aus Polen eingeführt und ohne Papiere an Tierfreunde verkauft worden sein. 14 Welpen wurden der Frau im Juli per Gerichtsbeschluss entzogen. An den Einsatz in Bischofsdhron erinnert sich Axel Schmitt vom Morbacher Ordnungsamt gut. Die Wohnung sei in einem "desaströsen Zustand" und völlig verkotet gewesen. "In der Badewanne lag ein toter Welpe", so Schmitt weiter. Kurze Zeit später waren von den Junghunden, die in die Tierheime Trier und Idar-Oberstein gebracht wurden, die meisten verendet. Danach verlor sich die Spur der Frau. Sie verzog. Der neue Aufenthalt war den Behörden zunächst unbekannt. Doch nicht lange: Seit August befindet sie sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Hessen. Vom Amtsgericht Dieburg wurde sie jetzt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Verwahrungsbruchs und Einbruch-Diebstahls zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung und vierjährigem Verbot der Tierhaltung verurteilt. Weil sie einschlägig vorbestraft ist, wird das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt, obwohl der Verteidiger wegen einer schweren Krankheit der Frau auf Bewährung plädiert hatte. Die Tochter erhielt eine Geldstrafe. Das Urteil ist laut Ger Neuber, Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger legte Rechtsmittel ein. Wie die Offenbach-Post berichtete, soll die 65-Jährige wegen bestehender Fluchtgefahr in Haft bleiben. "Der Frau verdanke ich die schlimmste Zeit meines Lebens", empört sich Ulrike Kronauer, Leiterin des Tierheims in Idar-Oberstein, noch heute: "Wir haben die Hunde aus dem Elend geholt. Und dann stirbt einer nach dem anderen." Sie vermutet, dass die Tiere in Polen mit Starkbier gefüttert werden, um das Wachstum zu hemmen. Mit dem Urteil ist sie nicht zufrieden: "Wenn die U-Haft angerechnet wird, ist sie bei guter Führung schnell draußen." Und die Strafe beziehe sich ausschließlich auf die Taten in Hessen. Was aber sei mit den Vorfällen im Hunsrück? Die Staatsanwaltschaft Trier hatte wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt, teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos mit. Damals sei keine Strafbarkeit gegeben gewesen, das Verfahren wurde eingestellt. Inzwischen ist allerdings in Trier ein neues Verfahren wegen illegalen Tierhandels anhängig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort