Haftstrafen wegen ausgeschlagener Zähne

Wittlich · Weil sie einem Mann vier Zähne beim Mai- und Zunftfest ausgeschlagen haben, mussten sich zwei Männer vor dem Amtsgericht verantworten. Einer muss in Haft, der andere erhielt ein Jahr Jugendhaft auf Bewährung.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Wittlich. Einer muss länger als bisher geplant in Haft, der andere ist haarscharf dem Haftantritt in der Jugendvollzugsanstalt entronnen. Dieses Urteil des Amtsgerichts Wittlich ist die Konsequenz aus einer Schlägerei beim Mai- und Zunftfest auf dem Platz an der Lieser Mitte Mai. Dabei hatte ein 29-Jähriger vier Zähne verloren. Den notwendigen Zahnersatz muss er größtenteils selbst bezahlen, da die beiden Schläger bisher über kein eigenes Einkommen verfügten.
Die Angeklagten F. und H. gaben vor Gericht die Tat zu.
Vor Festbesuch viel getrunken



Laut Zeugenaussagen waren die bereits mehrfach Verurteilten auf das Opfer zugestürmt, nachdem eine Freundin diese per Telefon herbeigerufen hatte. "Kommt her, hier will jemand was auf die Schnauze haben", soll sie nach einer Zeugenaussage gesagt haben. Die Frau ist ebenso stark alkoholisiert gewesen wie die Schläger und hatte vorgegeben, vom Begleiter des Verletzten geschlagen worden zu sein. Beim Alkoholtest waren bei den angeklagten jungen Männern Blutalkoholwerte weit jenseits der zwei Promille festgestellt worden. Vor dem Festbesuch hatten die Angeklagten unter anderem 80-prozentigen Rum konsumiert.
Dass er 15 Monate in Haft muss, akzeptierte der Angeklagte F. noch im Gerichtssaal. Mitangeklagter H. - ohne Rechtsbeistand erschienen - nahm die gegen ihn verhängte einjährige Bewährungsstrafe wortlos auf. Zuvor hatte ihm Richter Josef Thul eindringlich ins Gewissen geredet. In den kommenden drei Jahren muss er sich bewähren.

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