Hagel: Keine Bundeshilfe

Vom Bund wird es keinerlei Hilfen für die vom Hagel betroffenen Winzer geben. Das erfuhr der Bundestagsabgeordnete Peter Bleser (CDU) vom Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann.

Cochem-Zell/Berlin. (red) "Hilfen für durch widrige Witterungsverhältnisse geschädigte Unternehmen oder Privathaushalte sind nach dem Grundgesetz grundsätzlich Angelegenheit der Länder. Nur eine Katastrophe nationalen Ausmaßes, wie das Hochwasser an Elbe und Donau vom August 2002, kann eine Mitzuständigkeit des Bundes für Hilfsmaßnahmen begründen", hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium.Der Staatssekretär weist auch vorsorglich darauf hin, "dass aus EU-beihilferechtlichen Gründen ab 2010 die Beihilfen für Schäden in der landwirtschaftlichen Erzeugung zu halbieren sind, sofern der betroffene Landwirt nicht mindestens 50 Prozent seiner Ernte gegen regionstypische Wetterunbilden versichert hat". Deshalb empfiehlt er den Winzern dringend, eine entsprechende Versicherung gegen solche Schäden abzuschließen.Bleser bedauert, dass eine direkte Hilfe des Bundes nicht möglich ist. Es bestehe aber die Möglichkeit, zinsgünstige Liquiditätshilfedarlehen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch zu nehmen. Die Darlehen der Rentenbank werden über die Hausbank vergeben. Informationen: www.rentenbank.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort