Justiz Eine WhatsApp-Mitteilung bringt Dealer ins Gefängnis

Bernkastel-Kues · Das Schöffengericht Bernkastel-Kues verurteilt einen 56-Jährigen wegen Drogenhandels zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

  So sieht es aus, wenn sich jemand einen Joint zusammenstellt. Der Angeklagte konsumiert selbst nicht mehr.

 So sieht es aus, wenn sich jemand einen Joint zusammenstellt. Der Angeklagte konsumiert selbst nicht mehr.

Foto: dpa/Daniel Karmann

  Ein Klassentreffen kann etwas Schönes sein. Schulfreunde sehen sich oft nach Jahrzehnten wieder und schwelgen in Erinnerungen. Für einen 56 Jahre alten Mann aus Bernkastel-Kues trifft das alles nicht zu. Er muss sogar, wenn das Urteil des Schöffengerichts Bernkastel-Kues rechtskräftig wird, für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Und das hat mit einem Klassentreffen zu tun.

Für dessen Vorbereitung hatten Teilnehmer eine WhatsApp-Gruppe gegründet. Ob gewollt oder Zufall: In dieses Medium  stellte der Mann  ein Foto ein, auf der Marihuana zu sehen ist. Eine Teilnehmerin der Gruppe wurde aufmerksam und informierte die Polizei. Bei einer Hausdurchsuchung werden 237 Gramm Marihuana und größere Mengen Amphetamin gefunden. Das Amphetamin ist in einem  Bettgestell versteckt, das Marihuana in Tüten verpackt.

„Filmreif“, nennt Bewährungshelfer Rainer Görgen den Ablauf. Für Richter Stefan Rählmann ist es „kurios“. Weil der Mann einschlägig vorbestraft ist, bereits im Gefängnis saß und unter Bewährung steht, sieht das Gericht keine Möglichkeit, Gnade vor Recht zu gewähren.

Der Angeklagte war früher selbst Drogenkonsument. Seit 2013 sei er das nicht mehr, sagt er. Einer seiner Söhne ist schwer drogenabhängig. Der Umgang mit ihm sei nicht zu beanstanden, sagt der Bewährungshelfer. Auch die Rahmenbedingungen seien gut. Görgen: „Es hat mich gewundert, dass es zu der Tat überhaupt kam.“ „Er macht es ohne Not“, erklärt Staatsanwalt Wolfgang Spies. Es sei „krass“, dass er sich als Dealer betätigt, obwohl sein Sohn so schwer abhängig ist.

Eine Bewährung sei kein Thema, sagt Spies und fordert ein Jahr und neun Monate Haft. Die Vorwürfe seien richtig. Sein Mandant habe aber alles getan, um Fuß zu fassen, sagt Verteidiger Winfried Schabio.

Richtiger Rählmann und seine Schöffen verkürzen das Strafmaß wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln um drei Monate. Der Angeklagte habe nicht aus der Not der eigenen Sucht gehandelt, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Bewährung sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

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