Harscher Umgangston: Vergleich beendet Rechtsstreit

Bernkastel-Kues · Mit einem Vergleich ist gestern der Rechtsstreit zwischen dem Pferdesportverein (PSV) Bernkastel-Kues und seinem Reitlehrer vor dem Amtsgericht zu Ende gegangen. Der Vereinsvorstand hatte dem Mann wegen seines Umgangstons gekündigt, den er als zu schroff empfand. Gegen die Kündigung hatte dieser geklagt.

Bernkastel-Kues. In Reitställen und -hallen herrscht mitunter ein harscher Umgangston zwischen Lehrern und Schülern. Zu harsch war dieser aus Sicht der Verantwortlichen des Pferdesportvereins (PSV) Bernkastel-Kues auf ihrer Anlage: Sie kündigten im Frühjahr ihrem Reitlehrer mit der Begründung, sich zu oft im Ton vergriffen zu haben.
Der Vereinsangestellte ging gegen die Kündigung vor und klagte gegen seinen Arbeitgeber, für den er rund zehn Jahre lang tätig war. Weitere zwölf Jahre war er bei dessen Vorgängerverein, dem SFG (Verein für Sport Freizeit und Gesundheit) Bernkastel-Kues, angestellt.
Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues lagen die Auffassungen von Kläger und Beklagtem weit auseinander, zu Verhandlungsbeginn tauschten beide rund 20 Minuten lang ihre Argumente aus. Von einem nicht mehr tolerierbaren Ton sprachen die Beklagten. Sätze wie "Du hast ja wohl `'nen Sockenschuss", "Du sitzt auf dem Pferd wie eine Schwuchtel" und "Bist Du genauso dumm wie Deine Tochter?" seien gefallen und mit ein Grund für die Kündigung gewesen - wobei der Kläger bestreitet, Letzteres gesagt zu haben.Drei Unterbrechungen


Aus Sicht des Vereins waren Aussagen wie diese jedoch die Ursache für rückläufige Mitgliederzahlen, weshalb sie den Kläger im März entließen und ihn bis zum fristgerechten Ende des Arbeitsverhältnisses Ende Oktober freistellten. Die Gegenseite bemängelte, dass es zwar häufiger klärende Gespräche zwischen ihm und seinem Arbeitgeber gegeben habe, aber nie Abmahnungen, und stellte die Kündigung infrage.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian-Armand Houben zog sich zu einer Beratung zurück und schlug anschließend einen Vergleich vor. Nach einer weiteren Beratungspause stand auch der Inhalt fest: Der Kläger wird bis zum 31. Oktober weiter beschäftigt, bleibt von seinen Tätigkeiten freigestellt und bekommt eine Abfindung in Höhe von 9600 Euro.
Nach einer kurzen Diskussion zwischen den beiden Parteien und einer weiteren Verhandlungsunterbrechung, in der sich beide Seiten mit ihren Anwälten berieten, stimmten alle dem Vergleich zu.
Zudem wurde darin aufgenommen, dass der Verein dem Reitlehrer keine Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs oder der sexueller Belästigung einer Schülerin machen darf. Grund für die Aufnahme dieses Zusatzes in den Vergleich ist ein Vorfall im vergangenen Jahr: Ein Mädchen aus dem Vereinsumfeld ist sexuell belästigt worden. Der Fall liegt aktuell bei der Staatsanwaltschaft Trier. Diese hat die Ermittlungen aufgenommen, allerdings nicht gegen den Reitlehrer.

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