Hecken bis Ende Februar schneiden

Wittlich. (red) Wer noch im Februar zur Schere und Säge greift, um seine Hecke zu schneiden, liegt noch gut in der Zeit. Fünf Monate im Jahr, ab 1. Oktober, dürfen jährlich Hecken und Gebüsche in der Landschaft geschnitten und in Form gebracht werden.

Ab 1. März aber sind die "Tage der Heckenschere" abgelaufen, denn dann ist es gemäß Naturschutzgesetz wieder verboten, Hecken und Gebüsche im Außenbereich zurückzuschneiden - es sei denn, die Hecke ist gezäunt. Straßen und Kreuzungsbereiche, Bahnlinien und Stromtrassen müssen bis März freigeschnitten werden.

Weitere Informationen bei Walter Schlösser vom Fachbereich Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/142480, oder per E-Mail an Walter.Schloesser@Bernkastel-Wittlich.de

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