Natur Hecken- und Baumschnitt: Was ist erlaubt?

Bernkastel-Wittlich · Das Thema Hecken- und Gehölzschnitt wirft für viele Gartenbesitzer Fragen auf, da die Natur von März bis September unter besonderem Schutz steht. Hecken, Feldgehölze und Büsche sind Brut- und Schlafplatz für Singvögel, bieten Lebensraum für Insekten, Käfer und Kleinsäuger.

Deshalb ist es nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen, zu beseitigen oder abzubrennen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sind innerhalb dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Eine Ausnahme von diesem Verbot bilden Schnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dennoch ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass bei den Schnitten  der Artenschutz beachtet wird. Vor Beginn der Arbeiten sind die Hecken und Gebüsche gründlich darauf hin zu untersuchen, ob sich darin Nester, Vogelbrut, Fledermaushöhlen oder sonstige Lebensstätten geschützter Tiere befinden. Ist dies der Fall, müssen die Schnittmaßnahmen nach Möglichkeit auf die Zeit nach der Vegetationsperiode verschoben werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Info: www.bernkastel-wittlich.de, Stichwort Gehölzschnitt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort