Hehler muss nun doch hinter Gitter

Ungebetenen Besuch erhielt die Firma Fissler 2006 regelmäßig in ihrem Außenlager. Die Diebesserie von damals hat noch immer juristische Nachspiele.

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. (rm) Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma Fissler stahl vor vier Jahren Topfsets, Pfannen, Messerblöcke und anderes Küchenzubehör aus einem Außenlager. Ein heute 47 Jahre alter Mann kaufte diese Teile und versteigerte sie über den Internetauktionsdienst Ebay.

Wegen Hehlerei verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach den Mann im August 2008 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Staatsanwaltschaft geht in Revision



Gegen dieses Urteil ging die Staatsanwaltschaft in Revision und erhielt recht. Denn der Ankauf der gestohlenen Ware sei zwar als Hehlerei abgeurteilt worden, doch deren Verkauf über Ebay nicht, stellte der Bundesgerichtshof fest.

Die Käufer seien betrogen worden, weil sie überhaupt nicht das Eigentum an der gestohlenen Ware erwerben konnten. So musste die Auffangkammer am Bad Kreuznacher Landgericht diesen Punkt noch einmal verhandeln.

Sie folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann jetzt wegen Hehlerei und Betruges zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren.

Insgesamt 146 Verkäufe hatte es gegeben, der Angeklagte strich dabei einen "Gewinn" von mehr als 23 600 Euro ein. Zwar habe der Angeklagte mit der Barzahlung von 15 000 Euro einen Teil des Schadens wieder gutgemacht, doch der lange Tatzeitraum und die vielen, zum Teil einschlägigen, erheblichen Vorstrafen würden ein niedrigeres Strafmaß nicht zulassen, argumentierte die Vorsitzende Richterin Susanne Telscher in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.

Polizei schreibt 146 Ebay-Käufer an



Eigens für den neuen Prozess wurden alle 146 Ebay-Käufer durch die Polizei angeschrieben. Dabei galt es zu klären, wie die Ersteigerung in jedem einzelnen Fall verlief und ob sich die Käufer nicht über den niedrigen Preis gewundert haben.

Um einen Betrugsvorwurf ebenfalls zu begründen, mussten die Käufer erklären, dass sie die Ware nicht genommen hätten, wären sie darüber informiert gewesen, dass es sich um Hehlerware handelte.

Das erscheint selbstverständlich, muss aber für die Anklage und ein Urteil schriftlich vorliegen.

Der Angeklagte, der bereits fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, muss damit rechnen, dass Strafreste aus früheren Verurteilungen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, nun widerrufen werden.

Der Bruder des Angeklagten, der seine Internetzugänge für die illegalen Transaktionen zur Verfügung gestellt hatte, wurde in der ersten Verhandlung vor dem Landgericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Mann, der bei Fissler eingebrochen ist, wurde inzwischen zu einer weiteren Gefängnisstrafe wegen Diebstahls verurteilt.

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