Beiträge Heinzerather Anlieger verspüren Aufwind

Heinzerath · Das Oberverwaltungsgericht Koblenz will mit einem Vergleichsvorschlag den Streit um Ausbaubeiträge zwischen der Gemeinde Morbach und den Anliegern zu einem Ende bringen.

 Viele Auseinandersetzungen nach dem Ausbau der Valeriusstraße

Viele Auseinandersetzungen nach dem Ausbau der Valeriusstraße

Foto: Christoph Strouvelle

Im Streit um die Anliegerkosten beim Ausbau der Valeriusstraße in Heinzerath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz jetzt den beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag geschickt. Demnach soll die Summe, die der Anlieger Manfred Kräber und seine Frau an die Gemeinde zu zahlen haben, zur vollständigen Erledigung des Rechtstreits auf 4900 Euro ermäßigt werden. „Es spricht einiges für die Annahme, dass die Kläger eine über die Neufestsetzung des Ausbaubeitrages vom 1. April 2019 und die Neuberechnung vom 27. Juni 2019 hinausgehende Ermäßigung beanspruchen können“, begründet das OVG seinen Vorschlag. „Die Einwände der Kläger gegen das Aufmaß können durch die Ermäßigung auf 4900 Euro berücksichtigt werden“, heißt es weiter.

2017 hatte der Kreisrechtsausschuss einen Widerspruch der Kräbers gegen den Bescheid zurückgewiesen. Und auch das Verwaltungsgericht Trier hatte im April 2018 der Gemeinde Morbach in den wesentlichen Punkten Recht gegeben.

Doch mit dem Vergleichsangebot des OVG sieht sich Manfred Kräber in seiner Auffassung bestätigt, dass die vorangegangenen Bescheide fehlerhaft sind. Der Vorschlag des OVG über 4900 Euro bedeute eine Reduzierung der ursprünglichen Rechnungssumme um rund 25 Prozent. Der Vorauszahlungsbescheid sei am 30. März 2015 auf einer Basis von 6416,88 Euro ergangen. Damit werde die mindestens neunte Abrechnung der Verwaltung gekippt.  Zudem würde das OVG anerkennen, dass das Aufmaß nicht korrekt sei, nachdem die Bescheide erstellt sind, folgert Kräber.

Der Heinzerather hatte zahlreiche Punkte der Kostenberechnung moniert, unter anderem falsche Aufmaße und den Bau eines Regenwasserkanals, der ursprünglich den Anliegern berechnet worden sei. Dieser habe nach seiner Ansicht jedoch von den Morbacher Werken getragen werden müssen.

Ob die beiden Parteien auf das Vergleichsangebot eingehen, ist offen. Kräber will sich mit seinen Nachbarn abstimmen, da sein Verfahren beispielhaft für alle fünf betroffenen Anlieger vor Gericht geklärt wird und sich so auch auf deren Abrechnungen auswirkt.

Der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Grundsätzlich seien Gerichtsverfahren eine Angelegenheit der Verwaltung. Der aktuelle Sachverhalt sei jedoch auch schon im Ältestenrat der Gemeinde besprochen worden.

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